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Die Fragesteller hatten sich besorgt darüber geäußert, dass Propofol bislang nicht in der Verordnung aufgeführt ist, obwohl es wie andere darin erfasste Barbiturate für Todesspritzen missbraucht werden könnte. Sie weisen darauf hin, dass die Verwendung von Propofol als Alternative zu anderen Barbituraten in den USA bereits im Gespräch sei.
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort an, dass Informationen von Nichtregierungsorganisationen zufolge der US-Bundesstaat Missouri angekündigt hat, zur Hinrichtung das bislang noch nicht verwendete Propofol einsetzen zu wollen. Auf die Frage der Linksfraktion, wie verhindert werden könnte, dass sich US-Bundesstaaten vorsorglich mit propofolhaltigen Arzneimitteln zu Hinrichtungszwecken eindecken, entgegnet die Regierung, dies könne durch eine freiwillige Abgabebeschränkung der Anbieter bewirkt werden. Bisher liege ihr aber lediglich die Positionierung eines Zulassungsinhabers vor. Dieser gebe an, keine Gefängnisse in den USA mit Propofol zu beliefern, sondern dafür einzutreten, dass seine Produkte nur für medizinische Zwecke, für die sie zugelassen sind, verwendet werden.
Weiter heißt es in der Antwort, der Menschenrechtsbeauftragte der Regierung, Markus Löning, habe in einem Brief an einen deutschen Zulassungsinhaber zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung von Unternehmen erwarte, geeignete
Maßnahmen zu treffen, um einen bestimmungswidrigen Einsatz ihrer Produkte zu unterbinden. Der Zulassungsinhaber habe eine entsprechende Prüfung zugesichert.
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