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Optionskommunen sind zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) 2005 wurde die Betreuung Arbeitsloser durch Kommunen ermöglicht. Im sogenannten Optionsmodell hat eine Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt) die alleinige Trägerschaft der Leistungen inne. Überall dort, wo es keine optierende Kommune gibt, sind Kommune und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Träger der Leistungen bilden hierzu eine sogenannte gemeinsame Einrichtung.
Das Bundesarbeitsministerium, die Länder und die Bundesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Spitzenverbände hätten 2011 gemeinsam „eine Checkliste zur Gestaltung der Übergangsprozesse“ entwickelt. In dieser seien „wesentliche Fragestellungen“ zum Übergangsprozess beantwortet. „Auf dieser Basis haben die Träger vor Ort in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit den Übergang weitgehend reibungslos gestaltet“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung zur Begründung. Besonderheiten habe es nicht gegeben. Nach Kenntnisstand der Regierung ist die Umstellungsphase „weitgehend abgeschlossen“.
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