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Im Mai 2009 hatte der Bundestag die „Antiterror-Paragraphen“ 89a StGB „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“, 98b StGB „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ und 91 StGB „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ beschlossen. In ihrer Kleinen Anfrage hatte sich die Linksfraktion nach den ersten Evaluierungsergebnissen erkundigt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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