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Darin kritisieren die sieben Sachverständigen unter Vorsitz von Prof. Eberhard Wille unter anderem, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen bei der hausarztzentrierten Versorgung zu einem Angebot verpflichtet, viele Vertragsinhalte beispielsweise hinsichtlich der Vergütung aber bereits vorgegeben zu haben. Die Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke zudem die Vertragsfreiheit ein, schreiben die Experten in ihrem Gutachten. Die Sachverständigen schlagen für eine
Verbesserung des Vertragswettbewerbs „ein funktionierendes Verfahren zur Bereinigung der ambulanten ärztlichen Vergütung“ vor. Die bestehenden Verfahren, erklären die Sachverständigen, seien teilweise nicht wettbewerbsneutral gestaltet.
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