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Mit dem neuen Gesetz sollen unter anderem Regelungen zur Anwendung europäischer Emissionsstandards beschlossen werden. Ziel der europaweiten Regelung ist es, Ungleichheiten bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten entgegenzuwirken, um damit fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den EU-Staaten zu schaffen. Künftig sollen zudem strengere Auflagen für die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen gelten. Betreiber von Industrieanlagen werden entsprechend den europäischen Vorgaben in Zukunft verpflichtet, bei der Stilllegung der Anlagen den ursprünglichen Zustand von Boden und Grundwasser wiederherstellen. Dieser Ausgangszustand soll vorab im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt werden. Außerdem enthält das Gesetz weitere neue Vorgaben wie etwa Unterrichtungspflichten für die Betreiber von Anlagen ebenso wie neue Regelungen für Behörden etwa bei Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
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