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Das Bundesjustizministerium hatte zu Jahresbeginn eine unabhängige wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingesetzt. Im Mittelpunkt soll dabei die Tätigkeit des Ministeriums in den 1950er und 1960er Jahren stehen und „auf der Grundlage der vorhandenen Akten ein quellengestütztes Gesamtbild erstellt werden“, heißt es in der Vorlage. In diesem Zusammenhang sollen die Forscher ermitteln, wie groß der Personenkreis war, der bereits in der NS-Zeit „im Sinne des Systems aktiv war“, der nach 1949 in den Dienst des Bundesjustizministeriums eintrat. Zudem soll ermittelt werden, welche Kriterien bei Einstellung und Beförderung galten.
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