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Der Bundesrechnungshof bleibt seiner Unterrichtung zufolge bei seiner Empfehlung, „den Vorrang anderer Sozialleistungen vor der Grundsicherung entfallen zu lassen.“ Weiter heißt es, dass diese Empfehlung auch für künftige Sozialleistungen gelten solle, die gewährt und auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet werden können. So könne die Empfehlung auch bei der geplanten Einführung eines Betreuungsgeldes berücksichtigt werden, „um von vornherein einen weiteren unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden.“
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