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Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehe ab 2014 ein Mehraufwand von etwa 720.000 Euro pro Jahr „für Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Es sei jedoch anzunehmen, dass diese zusätzlichen Kosten durch die im Gegenzug getroffenen Einsparungen für unerwünschte Ereignisse im Behandlungsprozess „deutlich übertroffen“ werden. Zusätzlich entstehe ein einmaliger Umstellungsaufwand von mehr als einer Million Euro, der jährliche Erfüllungsaufwand belaufe sich auf etwa 5,5 Millionen Euro. Eine Kostenweitergabe an die Versicherungsnehmer erwartet die Bundesregierung nicht. Weder für die Bürger, noch für die Wirtschaft würden nennenswerte Kosten entstehen. Für den Bund entstehe ein „Erfüllungsaufwand in geringfügigem Umfang.“
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