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Der Gesetzentwurf sieht nun die Einführung der Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor, in denen „die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch“ ist. Somit werden für Gerichte, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und Notariate zusätzliche Informationspflichten geschaffen. Für die Anpassung von Formularen und EDV-Software werden Kosten in noch nicht bekannter Höhe für die Länder entstehen.
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