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Mit der Vorlage soll erstmals eine „gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente“ gelegt werden, schreibt die Regierung. Darüber hinaus soll ein eigener Abschnitt für Schiffsüberlassungsverträge eingeführt werden. Regelungen über den Kapitän werden „der Rechtswirklichkeit angepasst“ und Regelungen über die Haverei (Haftung bei Havarien) werden „verschlankt“, heißt es weiter. Das Seehandelsrecht ist im Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs geregelt. Die bisher in der Anlage enthaltenen „Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden auf See“ sollen in das Handelsgesetzbuch selbst aufgenommen werden.
Die Änderungen des Seehandelsrecht werden zum Anlass genommen, um auch Korrekturen im Binnenschifffahrtsrecht und im allgemeinen Transportrecht vorzunehmen, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Rechtsgebiete sollen dem Seehandelsrecht stärker angeglichen werden.
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