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Die im Rahmen des Aktionsprogramms entwickelten und erprobten Maßnahmen richten sich den Angaben zufolge entsprechend auf vier Bereiche. Dazu gehören laut Vorlage neben dem Bereich der Misshandlung und Vernachlässigung älterer Pflegebedürftiger durch Angehörige auch Hilfen für ältere Frauen, die von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen sind. Als weitere Bereiche werden „auf ältere Menschen ausgerichtete betrügerische beziehungsweise mit Täuschung und Vertrauensmissbrauch verknüpfte Eigentums- und Vermögensdelikte“ sowie schließlich die Problematik des „Nichterkennens nicht natürlicher Todesfälle bei hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen“ genannt.
Mit Blick auf „ältere Frauen als Opfer von Partnergewalt“ heißt es in den Handlungsempfehlungen unter anderem, sinnvolle Maßnahmen lägen hier „im Bereich der expliziten Zielgruppenansprache, der Schaffung spezifischer Angebote und der Sensibilisierung von Fachkräften aus den Bereichen Medizin, Altenhilfe und -pflege sowie Integration“. So könne eine explizite Ansprache der Zielgruppe der älteren Frauen Betroffene ermutigen, Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Zur Prävention von Misshandlung und Vernachlässigung Pflegebedürftiger durch Angehörige verweisen die Autoren auf die Rolle ambulanter Pflegekräfte. Danach kann es zu einem Rückgang „wahrgenommener manifester Misshandlungs- und Vernachlässigungsvorkommnisse“ führen, wenn bereits bei sich anbahnenden Konflikten und Problemen eine Intervention seitens der Pflegekraft erfolgt.
Bei der Vorbeugung vor den genannten Eigentums- und Vermögensdelikten ist es der Unterrichtung zufolge wichtig, potenzielle Opfer in einer Weise zu stärken, die ihre Attraktivität und Erreichbarkeit für Täter reduziert, und zudem die Präsenz wirksamer „Guardians“ zu fördern. Mitarbeiter von Banken könnten als „Guardians“ verstanden werden, die das Potenzial haben, ältere Kunden vor Schädigungen durch betrügerisch agierende Straftäter zu schützen. Sollten diese Potenziale stärker als bisher genutzt werden, bedürfe es der Sensibilisierung und Schulung etwa der im direkten Kundenkontakt stehenden Beschäftigten.
Zur Thematik des möglichen Nicht-Erkennens von Tötungsdelikten an alten und pflegebedürftigen Menschen heißt es in der Vorlage, zu den „für eine korrekte Bestimmung von Todesarten und Todesursachen wesentlichen Bestimmungsgrößen“ gehörten „Obduktionsfrequenz, Koppelung oder Entkoppelung von Todesfeststellung und Leichenschau sowie die Qualifikation der die Leichenschau vornehmenden Ärztinnen und Ärzte“. Eine systematische Dokumentation von Todesursachen und Sektionsergebnissen könne mittelfristig ebenfalls zur Qualitätssteigerung beitragen.
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