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Weiter soll nach dem Gesetzentwurf im kommenden Jahr der Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung einmalig um zwei Milliarden Euro abgesenkt werden. Außerdem soll der allgemeine Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung im kommenden Jahr um eine Milliarde Euro und um jeweils 1,25 Milliarden Euro in den Jahren 2014 bis 2016 abgesenkt werden. Dadurch soll die erwartete Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozent geringer ausfallen.
Aufgrund der anhaltend günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der strukturellen Auswirkungen des im November 2011 verabschiedeten Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist die Bundesagentur für Arbeit finanziell stabil aufgestellt, schreibt die Regierung zur Begründung. Deshalb werde bis zum Jahr 2016 die Bundesagentur voraussichtlich kein Darlehen des Bundes benötigen und Rücklagen aufbauen. Auch die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung habe sich derart entwickelt, dass der Bundeszuschuss für das Jahr 2013 einmalig abgesenkt werden könne, heißt es weiter. Zudem werde als Folge der notwendigen Haushaltskonsolidierung der allgemeine Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung vorübergehend gekürzt.
Über das Haushaltsbegleitgesetz wird der Bundestag am kommenden Dienstag, 11. September, erstmals beraten.
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