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Ferner kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Wirksamkeit der einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften prüfen werde. In diesem Zusammenhang werde auch eine Abfrage bei den für die Umsetzung dieser Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden erfolgen. Dadurch wolle man Informationen über Fallzahlen zu Verstößen und über praktische Probleme erhalten. Das Ergebnis der Abfrage werde in die Prüfung der Auswirkungen des BGH-Beschlusses einbezogen.
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