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Das Regierungsabkommen aus dem Jahr 1996 zwischen Deutschland und Tschechien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes sehe eine Verpflichtung zur Durchführung von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im bilateralen Verhältnis vor. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat die auf Basis dieses Abkommens tätige Gemeinsame Deutsch-Tschechische Umweltkommission im Jahre 1997 eine deutsch-tschechische Arbeitsgruppe „Grenzüberschreitende UVP“ eingesetzt, die allerdings sei dem Jahr 2001 nicht mehr getagt habe. Seitdem habe die deutsche Seite eine Wiederaufnahme der Verhandlungen regelmäßig und bei verschiedenen Gelegenheiten angemahnt.
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