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Das Deutsche Aktieninstitut verlangte auch die Berücksichtigung von Vertretern von Industrieemittenten im Verwaltungsrat, da diese auch zur Umlagefinanzierung der BaFin beitragen würden. Eine andere Ansicht äußerte der Verband unabhängiger Vermögensberater in seiner Stellungnahme. Angesichts unpräziser Vorgaben im Gesetzentwurf wäre es weiter möglich, dass alle sechs Positionen wiederum mit Interessenvertretern nur der Kredit- oder Versicherungswirtschaft besetzt würden. Die Gegenposition vertrat Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen): Man könne die Kontrolle der BaFin nicht einem Verwaltungsrat überlassen, der von den Kontrollierten kontrolliert werde.
Die Kreditwirtschaft verlangte außerdem, den neu zu bildenden Ausschuss für Finanzstabilität zu stärken, indem dessen Mitglieder keine Weisungen annehmen sollen. Nach den Regelungen des Gesetzentwurfs sollen dem Ausschuss für Finanzstabilität Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der BaFin sowie ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (ohne Stimmrecht) angehören. Mit dem Entwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie „laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten“. Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen. „Durch den Ausschuss für Finanzstabilität wird in Fragen der Finanzstabilität ein strukturierter und transparenter Dialog zwischen den für die Beaufsichtigung und Regulierung des deutschen Finanzplatzes maßgeblichen Institutionen geschaffen“, heißt es in der Begründung.
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) warnte ebenso wie die Versicherungswirtschaft vor der Schaffung weiterer genereller Auskunftspflichten. Es müsse sichergestellt sein, dass bereits gemeldete und bei den Behörden vorliegende oder von ihnen abzurufende Daten nicht ein weiteres Mal angefordert werden könnten.
Zum Gesetzentwurf insgesamt hieß es von der Deutschen Bundesbank, dies sei ein „Beitrag zur weiteren Stärkung der Finanzaufsicht“. Mit Blick auf die auf EU-Ebene geplante Schaffung einer europäischen Aufsicht äußerten Bundesbank und BaFin übereinstimmend die Auffassung, es werde noch Jahre dauern, bis man einen einheitlichen Aufsichtsansatz haben werde. Auch Professor Stephan Paul (Ruhr-Universität Bochum) sagte, es werde bis zum 1. Januar 2013 nicht möglich sein, eine einheitliche Aufsicht über 6.600 Kreditinstitute in Europa zu schaffen.
Mit einem sehr weitgehenden Vorstoß meldete sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seiner Stellungnahme. Die Bundesbank solle ihr Wirken nicht allein mehr nur vorrangig auf die Preisstabilität ausrichten, sondern auch auf einen hohen Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum.
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