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Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung seien erst rund 1.700 der 3.200 betroffenen Unternehmen geprüft worden. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, würden sich die Rentenansprüche der Arbeitnehmer nur erhöhen, wenn Rentenbeiträge auch tatsächlich nachträglich geleistet worden sind. „Nach dem Sozialgesetzbuch wird aber zugunsten der Versicherten vermutet, dass bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten Beiträge für das gemeldete Arbeitsentgelt wirksam gezahlt worden sind“, heißt es zudem in der Antwort der Bundesregierung.
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