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Daher soll Artikel 20a der Verfassung dem Gesetzentwurf zufolge um die Staatsziele Kultur und Sport erweitert werden. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, Kultur sei ein „grundlegender Bestandteil unseres Zusammenlebens“, stifte Identität und besitze politische Integrationskraft. Sie sei „gleichermaßen Ausdruck wie Voraussetzung“ von Freiheit. „Diese Freiheit von Kunst und Kultur und ihren Eigenwert gilt es zu garantieren und zu schützen“, heißt es in der Vorlage weiter.
Darin wird zugleich dem Sport eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung bescheinigt. Insbesondere der Breitensport sei ein „wichtiges Element im individuellen Alltagsgeschehen“. Der Spitzensport ist laut Fraktion „Mittel der nationalen Repräsentanz und trägt wichtige identifikationsstiftende Symbolik“.
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