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Die Abgeordneten würdigen in der Begründung zur Beschlussempfehlung ausdrücklich das große Engagement der Petentin für die adäquate Versorgung von behinderten Kindern im ländlichen Raum, wenngleich „nicht alle Bedenken geteilt werden“. Auch würden mehrere der aufgeführten Einzelaspekte nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen, wie etwa die von der Petentin angesprochene Besetzung interdisziplinärer Frühförderstellen mit geeignetem Fachpersonal.
Zu den in der Eingabe zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen hinsichtlich einer Fehlversorgung von Kindern im Land Sachsen liegen dem Petitionsausschuss „keine Erkenntnisse vor“, schreiben die Abgeordneten. Sie verweisen jedoch darauf, dass das BMAS vor dem Hintergrund der „bekanntermaßen unterschiedlichen Umsetzung interdisziplinärer Frühförderung, der schwierigen Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung und der gestiegenen Bedeutung von Interdisziplinarität“ eine Studie in Auftrag gegeben habe. Untersucht werden solle darin, welche strukturellen und finanziellen Hindernisse im Bereich der interdisziplinären Frühförderung in fünf Regionen verschiedener Bundesländer, unter anderem Sachsen, vorhanden sind.
Bezugnehmend auf die in der Eingabe angesprochene „bestehende medizinische und pädagogische Unterversorgung behinderter Kinder im ländlichen Raum“ und die daraus resultierende Forderung der Petentin nach der Initiierung eines Arbeitsbereiches „Inklusion von Geburt an“, verweist der Ausschuss auf den laufenden Dialog zwischen BMAS, den zuständigen Verbänden, Leistungsanbietern und Leistungsnehmern. Die Verbände behinderter Menschen hätten Forderungskataloge vorgelegt, mit dem Ziel, die Komplexleistung Frühförderung zu verbessern. Dabei gehe es vor allem darum, die gewünschte interdisziplinäre Behandlung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sicher zu stellen, schreiben die Abgeordneten. Derzeit, so heißt es weiter, würden verschiedene Lösungsvorschläge geprüft. Dabei müsse jedoch darauf geachtet werden, dass „eine bundeseinheitliche Regelung schon gut funktionierende Regelungen auf Landesebene nicht beeinträchtigt“.
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