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In dem Gesetzentwurf geht es unter anderem darum, Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende auch in Zukunft steuerfrei zu stellen. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen dagegen steuerpflichtig werden. Der Wehrsold beträgt zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich.
Nach dem Gesetzentwurf soll ferner das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld (zur Zeit maximal 336 Euro im Monat) steuerfrei gestellt werden. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein. Die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst seien nach der bisherigen Gesetzeslage voll steuerpflichtig gewesen und nur aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt worden, um eine Benachteiligung gegenüber den Bezügen für die freiwillig Wehrdienstleistenden zu vermeiden. „Mit dieser Gesetzesänderung ist die Billigkeitsregelung nunmehr entbehrlich“, schreibt die Bundesregierung.
Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, schreibt die Bundesregierung. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Maximal möglich ist eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Reduzierung von Aufbewahrungsfristen vor. Im Steuerrecht sollen Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Ab 2015 soll diese Frist auf sieben Jahre verkürzt werden. Entsprechende Änderungen sollen auch im Handelsgesetzbuch erfolgen.
Ein weiterer Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie. Mit der Schaffung von zentralen Verbindungsbüros in allen EU-Ländern und der Entwicklung eines automatischen Informationsaustauschs sollen die nationalen Steuerbehörden bei der Steuerfestsetzung von grenzüberschreitenden Aktivitäten besser zusammenarbeiten können.
Die Mindereinnahmen durch das Jahressteuergesetz beziffert die Regierung für 2013 auf 265 Millionen Euro. Der Betrag soll bis 2016 auf 1,12 Milliarden Euro steigen.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen, und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden.
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