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Außerdem spricht sich die Fraktion dafür aus, den Einsatz von Antibiotika auf ein „veterinärmedizinisch notwendiges Minimum“ zu reduzieren. Weiterhin solle die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend angepasst werden, dass Ausnahmegenehmigungen für schmerzhafte Eingriffe bei Tieren zur Anpassung an ein nichttiergerechtes Haltungssystem „schnellstmöglich nach einem verbindlichen Zeitplan“ aufgehoben werden. Zusätzlich solle eine unabhängige Prüfstelle eingerichtet werden, die die Tiergerechtheit von Haltungsanlangen und Bestandsmanagement regelmäßig kontrolliere.
Unter momentanen Haltungsbedingungen würden sich die Tiere durch die fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten und die Enge gegenseitig verletzen, was wiederum tierschutzrelevant wäre, schreiben die Abgeordneten. Da der Tierschutz im Artikel 20a des Grundgesetz als ein Staatsziel formuliert ist, sei eine Anpassung der Verordnung erforderlich.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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