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Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll in Artikel 5 des Grundgesetzes (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) neu eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.“
In der Vorlage verweisen die Abgeordneten darauf, dass das Recht jedes Einzelnen auf Zugang zu Informationen im Grundgesetz „nach noch herrschender Meinung bisher nicht als Grundrecht verankert“ sei. In der Praxis habe sich indes gezeigt, dass „die einfachrechtliche Regelung von Ansprüchen auf Zugang zur Information allein (...) nicht ausreicht“, um Informationsansprüche der Bürger wirksam werden zu lassen.
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