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Anlass für die repressiven Maßnahmen waren der Unterrichtung zufolge schwere Straftaten, darunter in drei Fällen die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen sowie in ebenfalls drei Fällen Mord und Totschlag. Als Anlass für die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden länderübergreifende Gefahren des internationalen Terrorismus angegeben. Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2011 elf Privatwohnungen und drei „sonstige“ Wohnungen überwacht. Die einzelnen Überwachungen dauerten den Angaben zufolge zwischen einem und 130 Kalendertagen.
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