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Auslandsverwendung der Bundeswehr durchführen. Anlass ist ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9694). Dieser sieht vor, dass bei Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr während eines Auslandseinsatzes begangen haben, künftig Kempten im Allgäu Sitz des zuständigen Gerichts sein soll. Nach dem bisherigen Strafprozessrecht könnten Gerichte und Staatsanwaltschaften je nach Sitz der Einheit des Angeklagten an verschiedenen Orten zugleich tätig. Die Rechtslage werde weder den Anforderungen an eine effiziente Strafverfolgung noch den Besonderheiten dieser Verfahren gerecht. Neben der Kenntnis der militärischen Abläufe und Strukturen sowie der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwendung seien spezielle Erfahrungen bei Ermittlungen mit Auslandsbezug erforderlich, heißt in der Initiative weiter. Darum soll ein einheitliches Gericht für diese Strafverfahren geschaffen werden.
Die Anhörung beginnt um 15.00 Uhr im Raum E 300 des Paul-Löbe-Hauses. Interessierte Besucher können sich per E-Mail an rechtsausschuss@bundestag.de oder per Fax an 030/ 227 36081unter Angabe ihres vollständigen Namens und Geburtsdatums anmelden.
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