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Nach Auskunft der Bundesregierung ergeben sich für die häufigste im Rahmen der Geburtshilfe abgerechnete Fallpauschale durchschnittliche Fallkosten in Höhe von
1.363,35 Euro. „Der entsprechende Wert bei einer Behandlung in einer Belegabteilung beträgt 1.133,40 Euro“, führt die Bundesregierung aus. In diesem Wert seien die Kosten für die Leistungen des Belegarztes jedoch nicht enthalten. Für einen Vergleich mit der Geburtshilfe mit angestellten Ärzten lägen der Bundesregierung daher keine geeigneten Daten vor. Ferner seien auch keine detaillierten Angaben über die Entwicklung der Kosten für die Haftpflichtversicherung der Belegärzte in den letzten zehn Jahren verfügbar. Allerdings wisse die Bundesregierung, dass in der Geburtshilfe tätige Ärzte mit einem überdurchschnittlich hohen Prämienanstieg konfrontiert seien.
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