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Nach Angaben der Abgeordneten ist Anfang 1981 in Deutschland ein Pasteurisierungsverfahren zugelassen worden, das die Viren unschädlich macht. Das BGA habe es jedoch über mehrere Jahre versäumt, das Ruhen der Zulassung für nichtinaktivierte Präparate anzuordnen. „Nach Ende 1982 hätte es durch die möglich gewordene Behandlung mit virusinaktivierten Präparaten zu nahezu keiner Infektion mehr kommen müssen“, schreibt die Linke.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung außerdem erfahren, welche Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen das Bundesgesundheitsministerium BGM) seinerzeit durchgeführt habe und ob diese ausreichend gewesen seien. Außerdem soll die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob es zutreffe, dass das Bundesministerium für Gesundheit in mehreren Schreiben an die Deutsche Hämophiliegesellschaft sein Interesse an einer Entschädigungslösung für HCV-infizierte Hämophile signalisiert habe. Anders als für die HIV-Infizierten/AIDS-Erkrankten gebe es für die durch Blutprodukte mit HCV Infizierten in Deutschland bis heute kein Entschädigungsgesetz.
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