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Nach Auskunft der Bundesregierung ist das System der Zuschläge für Apotheken bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland mehrfach geändert worden. Mit der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung im November 2003 sei der prozentuale Zuschlag für Fertigarzneimittel zum 1. Januar 2004 auf einen Festzuschlag in Höhe von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro pro Packung umgestellt worden. „Die Zuschläge nach der Arzneimittelpreisverordnung gelten seitdem nur noch für verschreibungspflichtige Arzneimittel“, schreibt die Bundesregierung
Der Grundsatz, dass die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen einen prozentualen Abschlag von den Preisen der Deutschen Arzneitaxe zu gewähren haben, ist nach Angaben der Bundesregierung bereits in der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 niedergelegt worden. Seit der 14. Änderung des Arzneimittelgesetzes im August 2005 erhielten die gesetzlichen Krankenkassen von den Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel einen Abschlag von 2 Euro je Arzneimittel und für sonstige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Arzneimittelabgabepreis. Die Höhe des Abschlags für 2009 und 2010 sei zwischen den Vertragspartnern streitig und werde derzeit vor den Sozialgerichten verhandelt.
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