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In der Unterrichtung wird darauf verwiesen, dass sich nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Juli 2012 gegenüber dem Vorjahresmonat eine durchschnittliche Preiserhöhung von 2,42 Prozent bei den Kosten für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Verpflegungs-, Beherbergungs- und Verkehrsdienstleistungen ergeben habe. Wie es in der Vorlage weiter heißt, müsste diese Preiserhöhung angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 27 Prozent für ihre Sachausgaben zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,65 Prozent für 2012 führen.
Laut Unterrichtung ist es zudem angesichts der Verwendung der Geldleistungen durch die Fraktionen zu 73 Prozent für ihre Personalausgaben notwendig, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Jahr 2012 zu einer Erhöhung der Leistungen um 4,06 Prozent für 2013 führt.
Dem Vorschlag zufolge werden die Geldleistungen im Haushaltsjahr 2012 nicht angehoben. Damit leisteten die Fraktionen „einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt“. Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen vorzulegen.
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