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Danach sollen einzelne, „noch nicht angemessen“ umgesetzte Vorschriften der EU-Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Angehörigen, sich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, vollständig in das Freizügigkeitsgesetz/EU übernommen werden. So soll in diesem Gesetz auch eine Vorschrift umgesetzt werden, wonach die Mitgliedsstaaten Maßnahmen erlassen können, „die notwendig sind, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug – wie zum Beispiel durch die Eingehung von Scheinehen – zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen“. Zur finanziellen Entlastung der kommunalen Verwaltungen und zur Verringerung von Bürokratieaufwand soll zudem die deklaratorische Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht für Unionsbürger abgeschafft werden.
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