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Die Steuermindereinnahmen durch die Regelungen sollen 2,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Haushalte der Länder und Kommunen seien davon nicht betroffen, erläutert die Regierung. Der Bundesrat fordert einige Änderungen an dem Entwurf. Besonders stören sich die Länder daran, dass energieintensive Unternehmen ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen müssten, um den Spitzenausgleich zu erhalten. Es erscheine „nur sachgerecht, dieses Erfordernis auch bei energieintensiven Unternehmen zu fordern“, verlangen die Länder.
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