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Die Kostenübernahme soll laut Bundesregierung bis 2014 stufenweise in mehreren Schritten erfolgen. Bereits 2012 war der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Grundlage dieser ersten Erhöhung war das „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ (17/7141). In zwei weiteren Schritten soll nun die vollständige Übernahme der Nettokosten durch den Bund erfolgen, so sieht es der Gesetzentwurf vor. 2012 soll sich der Bundesanteil auf 75 Prozent belaufen. 2012 soll er schließlich die Kosten allein tragen. Für den Zeitraum von 2013 bis 2016 bedeute dies insgesamt eine neue, zusätzliche Entlastung in Höhe von 18,5 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus soll anders als bisher die Erstattung der Nettoausgaben durch den Bund nicht mehr für das Vorvorjahr, sondern jeweils für das aktuelle Kalenderjahr erfolgen. Davon verspricht sind die Bundesregierung eine weitere Entlastung der Kommunen in Höhe von einer halben Milliarde Euro bereits für 2013. Grundlage dafür ist die Bund-Länder-Vereinbarung zum Fiskalpakt.
Die Mehrausgaben des Bundes belaufen sich laut Gesetzentwurf 3012 auf 3,18 Milliarden, 2014 auf 4,77, 2015 auf 5,1 und 2016 auf 5,46 Milliarden Euro. Entsprechend ergeben sich Mehreinnahmen in den Haushalten der Länder. Der Wirtschaft, „insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren Kosten“, schreibt die Regierung weiter. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau seien nicht zu erwarten.
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