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Der Vertreter der CDU/CSU erkundigte sich, ob sich das Gutachten nur auf Fracking oder auch auf die Geothermie beziehe und fragte nach der Rechtsgrundlage für sogenannte beispielhafte Erkundungen. Die Bundesregierung erklärte daraufhin, dass sich das Gutachten nur auf die Frage des Frackings beziehe. Die SPD betonte, dass das Gutachten die vorliegenden Anträge der Opposition bestätige und lobte nochmals ausdrücklich ein vom Land Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema erstelltes Papier. Gleichzeitig fragten die SPD wie die Grünen nach einem möglichen Zeitplan für ein gesetzliches Regelwerk zum Thema Fracking, in der insbesondere die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt werde solle. Die Staatssekretärin Heinen-Esser erklärte, dass es zu diesem Thema bereits eine Reihe von Gesprächen gegeben habe und noch geben werde, sie aber noch kein konkretes Datum für einen Kabinettsbeschluss nennen könne. Die FDP lobte das Gutachten ebenfalls, da es wichtige und wertvolle Anstöße gebe. Die Linke wies darauf hin, dass es hieße, dass Fracking-Bohrungen von „klar zu erfüllenden Entscheidungskriterien“ abhängig gemacht werden sollten, es solche Kriterien aber noch gar nicht gebe. Gleichzeitig wies sie in diesem Zusammenhang auch auf die Problematik der Zementierung hin. Auch die Grünen äußerten sich positiv zu dem vorgelegten Gutachten, da dieses ihre Position noch einmal gestärkt habe. Hinsichtlich des fehlenden Zeitplanes für einen Kabinettsbeschluss, erklärten die Grünen, dass die Frage des Frackings möglicherweise auch im Bundesrat geprüft werden müsse, um eine Vereinheitlichung von verschiedenen Praktiken in den Ländern zu erreichen.
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