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Mit einem umfangreichen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde klargestellt, dass die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen unzulässig ist, wenn der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Außerdem wurde festgelegt, dass im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der eigenwirtschaftliche Betrieb Vorrang haben soll. Insgesamt soll zudem besser auf die Belange behinderter Fahrgäste eingegangen werden. Außerdem soll es weder gegenüber den Eisenbahnen noch gegenüber anderen Fernbuslinien einen Konkurrenzschutz geben.
Die Sprecher der vier Fraktionen, die den gemeinsamen Änderungsantrag erarbeitet hatten, sprachen von einem „guten Kompromiss“ für alle Beteiligten. Dies sei „ein guter Tag“ sowohl für den ÖPNV als auch für gewerbliche Unternehmen. So würden bewährte Marktstrukturen nicht in Frage gestellt. Die Abgeordneten hofften, dass nach der Zustimmung durch den Bundestag am Donnerstag auch der Bundesrat „zügig“ zustimmen werde.
Die Linksfraktion sprach sich gegen den Kompromiss. Sie kritisierten vor allem, dass der eigenwirtschaftliche Betrieb im ÖPNV Vorrang haben solle. Ihren Antrag (17/7487), mit dem gefordert wurde, den Buslinienverkehr nicht zu liberalisieren, lehnte der Ausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Ebenso ging es einem Änderungsantrag und einem Entschließungsantrag der Fraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, in denen die gleiche Zielrichtung verfolgt wurde.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/7046) zur Änderung personenbeförderungs- und mautrechtlicher Vorschriften (17/7046) wurde für erledigt erklärt.
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