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Es sei vorgesehen, dass diese Erklärung nach Billigung durch das Bundeskabinett heute völkerrechtlich bindend von den Vertragsstaaten in Brüssel angenommen wird. Anschließend werde sie dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union als Depositar des ESM-Vertrages notifiziert. Es sei geplant, dass Deutschland unmittelbar nach Beschluss und Notifizierung der Gemeinsamen Erklärung den ESM-Vertrag ratifiziert und damit den ESM in Kraft setzt, heißt es in der Unterrichtung.
Da mit der Erklärung lediglich der Inhalt ESM-Vertrages klargestellt werde und sich die vorgenommene Fassung vollständig im Rahmen der von Bundesregierung und Bundestag vertretene Auslegung bewege und diese bestätige, ist nach Auffassung der Bundesregierung keine erneute Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat notwendig.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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