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Die derzeitige Rechtslage werde weder den Anforderungen an eine effiziente Strafverfolgung noch den Besonderheiten dieser Verfahren gerecht, argumentiert die Bundesregierung. Neben der Kenntnis der militärischen Abläufe und Strukturen sowie der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwendung seien spezielle Erfahrungen bei Ermittlungen mit Auslandsbezug erforderlich. Hintergrund ist, dass nach dem bisherigen Strafprozessrecht Gerichte und Staatsanwaltschaften je nach Sitz der Einheit der Angeklagten an verschiedenen Orten zugleich tätig sein könnten.
In der Anhörung erklärte der leitende Rechtsberater des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Johannes Heinen aus Potsdam, dass die Einrichtung eines solchen Gerichtsstandes und die die damit verbundene Zentralisierung der staatsanwaltschaftlichen Zuständigkeit „aus rechtsstaatlicher Sicht geboten“ sei. Somit befürworte er den vorliegenden Gesetzentwurf.
Während die Experten mehrheitlich den Regierungsentwurf begrüßten, gab es auch einige Bedenkenträger, auch unter den Befürwortern. Thomas Beck, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, betonte dass dem Entwurf, von dem er ein „positive Bild“ habe, „nur wenige Kritikpunkte“ innewohnten. In weiteren Schritten müsse die „justizielle Ermittlungshoheit bei Auslandseinsätzen“ durch Bereitstellung kompetenter Ermittlungspersonen sichergestellt werden. Und auch Oberst Ulrich Kirsch, Bundesvorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes, sprach sich zwar für den Gesetzentwurf aus; dieser könne allerdings auf dem „eingeschlagenen Weg zu einer wirklich effizienten und gleichzeitig rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden“ Strafverfolgung „nur der erste Schritt“ sein.
Entschieden gegen die Gesetzesinitiative sprach sich Susanne Müller, Vorsitzende Richterin am Landgericht Freiburg im Breisgau und Mitglied der Neuen Richtervereinigung e.V., aus. Die Zentralisierung sei nicht erforderlich und sogar schädlich, weil sie „Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes“ schaffe. Und der Historiker und Publizist Rolf Surmann aus Hamburg betonte, dass aufgrund „vorhandener Aufarbeitungsdefizite“ die deutsche Vergangenheit bei allen Entscheidungen mit einzubeziehen sei. Er bemängelte, dass im Gesetzentwurf auf den „Nachweis der praktischen Notwendigkeit neuer Justizstrukturen mit militärspezifischen Aufgaben verzichtet“ werde. Dieser wäre seiner Ansicht nach allerdings auch „schwer zu führen“.
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