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Seit 2009 haben Menschen mit einem besonderen Pflegebedarf bereits Anspruch darauf, dass sie auch im Krankenhaus von Pflegekräften betreut werden können, die sie nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigen. Die Praxis hat gezeigt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, dass die besondere pflegerische Versorgung „während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist“. Nach Angaben der Sozialhilfestatistik haben im Jahr 2009 685 Personen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat diesbezüglich für eine Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) aus, wonach Pflegebedürftige für Investitionen und Maßnahmen zur Instandhaltung in Zukunft die Möglichkeit erhalten sollen, angemessene Pauschalen anrechnen zu können.
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