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Nach dem Willen der Grünen sollen Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie zum Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, bekannt gemacht werden. Die Offenlegungspflicht sei so auszugestalten, dass sie den Kapazitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen Rechnung trägt.
Ein Vertreter der Fraktion begründete den Antrag damit, dass bisherige freiwillige Regelungen für Unternehmen nicht ausreichend seien. Verbraucher wüssten nicht, unter welchen Bedingungen angebotene Ware hergestellt würde. Ein „Verbraucherinformationsrecht“ schaffe mehr Transparenz und Wettbewerbsgerechtigkeit. Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, das ökonomische Interesse von Unternehmen könne nicht gegen Menschenrechte ausgespielt werden. In Großbritannien und Frankreich seien Unternehmen bereits zur Berichterstattung gesetzlich verpflichtet. Die Bundesrepublik solle mitziehen und gemeinsam in Europa für Transparenz auf diesem Feld sorgen.
Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und der FDP verwiesen hingegen auf vorhandene Programme im Bereich CSR (Corporate Social Responsibility). Außerdem gebe es den Deutschen Nachhaltigkeitskodex des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklungen. In diesem seien Richtlinien für eine freiwillige Information von Unternehmen enthalten. Derartige Instrumente auf freiwilliger Basis müssten ausgebaut werden.
Eine rechtliche Vorgabe mit entsprechenden Sanktionen ergebe für deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen anderer Ländern, die jener Informationspflicht nicht unterliegen würden, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion.
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