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Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfachen. Bei den Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwendungen soll an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Pauschalen treten. Künftig werde für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit eine Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung beträgt die Pauschale zwölf Euro bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden. Außerdem sind Änderungen bei beruflich veranlassten Unterkunftskosten und bei doppelter Haushaltsführung vorgesehen. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist unter anderem geplant, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben.
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