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Nach Angabe der Bundesregierung sollen die Leitlinien auf den für den 8. und 9. Oktober geplanten Gründungssitzungen des ESM-Gouverneursrates und des ESM-Direktoriums verabschiedet werden. Klaus Regling, der designierte Leiter des ESM, der schon Leiter des bereits bestehenden Rettungsfonds EFSF ist, versicherte in der Sitzung, der ESM werde die Höchstgrenze von 500 Milliarden Euro einhalten. Auch werde es nicht zu einer höheren deutschen Haftung kommen.
Nach Angaben der Bundesregierung sind die Leitlinien weitgehend identisch mit den Instrumentenleitlinien des Rettungsfonds EFSF. Es sei klargestellt, dass es bei Unterstützungsmaßnahmen auf Primär- und Sekundärmärkten „Repogeschäfte“ nur mit Geschäftsbanken zulässig seien. Repogeschäfte sind Geschäfte des Rettungsfonds mit Banken, die der Aufnahme kurzfristiger Gelder gegen die Hingabe von am Sekundärmarkt (Wertpapierhandel) erworbenen Staatsanleihen als Pfand dienen. „Damit wird nochmals eindeutig festgelegt, dass eine Refinanzierung des ESM bei der Europäischen Zentralbank nicht möglich ist“, versicherte die Bundesregierung auf Nachfragen unter anderem der SPD-Fraktion.
Eine Hebelung zur Erhöhung der Schlagkraft soll beim ESM nicht möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung wurden die in den EFSF-Instrumentenleitlinien vorgesehenen Optionen zur Optimierung der Kapazität nicht übernommen. Es handelt sich dabei, wie Regling erläuterte, um die von großen Investoren bevorzugten Co-Investment-Funds und die von kleineren Investoren wie Lebensversicherern bevorzugte Versicherungslösung. Regling erklärte zu diesen Instrumenten, ihr Vorteil liege darin, dass damit für die Finanzierung auch private Investoren ins Boot geholt werden könnten. Beim EFSF habe die Hebelung aber keine Rolle gespielt, weil es keine Nachfrage danach gegeben habe. Zur Arbeit des EFSF erklärte er, diese sei erfolgreicher als dies oft dargestellt werde. So habe Irland nach der Hilfe des Rettungsschirms wieder an den Kapitalmarkt gebracht werden können.
Mit den Leitlinien sei keine direkte Bankenrekapitalisierung möglich, erklärte die Bundesregierung weiter. Die diskutierten Hilfen für den spanischen Bankenrettungsfonds FROB (Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria) seien keine direkten Hilfsmaßnahmen für Banken, weil es sich bei dem FROB um eine öffentliche Einrichtung handele. Zu den Leitlinien gehört auch eine Bestimmung über die Dividendenpolitik. Danach kann der ESM Dividenden an seine Mitgliedstaaten ausschütten: „Die Dividenden ergeben sich aus möglichen Anlageerträgen sowie aus Gebühren der Empfängerländer für die Gewährung von Finanzhilfen.“
Abgelehnt wurden zwei Anträge der SPD-Fraktion. Die Sozialdemokaten hatten von der Bundesregerung verlangt, in den ESM-Gremien sicherzustellen, „dass Finanz- und Kreditinstitute unter keinen Umständen einen direkten Zugang zum ESM oder einem ESM-Rekapitalisierungsdarlehen haben“. Außerdem sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass den Hilfen beantragende Länder „strikte Bedingungen zur sozial gerechten Konsolidierung der Staatsfinanzen gestellt werden“. Es müssten aber zugleich das Wirtschaftswachstum gefördert sowie die Einnahmebasis insbesondere bei Steuern für Wohlhabende, Kapitaleinkommen und Vermögensabgaben gesichert werden. Soziale Sicherungssysteme dürften in ihrer Existenz nicht bedroht werden.
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