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Im Februar 2012 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nur dem eigentlichen Rechteinhaber Auszahlungen von Verwertungsgesellschaften zustehen würden (Luksan-Urteil). Ein Künstler in Deutschland forderte gerichtlich seine Verwertungsgesellschaft auf, vorgesehene Prozente für seinen Verlag direkt an ihn zu zahlen. Das Landgericht München urteilte zugunsten des Klägers.
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass es sich bei dem Urteil um eine Verbindlichkeit handle. Das Verfahren könne aber immer noch zur nächsten Instanz weitergehen. Auswirkungen des europäischen Luksan-Urteils auf die Vergütungspraxis von Verwertungsgesellschaften insgesamt würden derzeit noch geprüft, wie es von Regierungsseite heißt.
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