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Hieraus ergäben sich je nach Anwendungsfall durchaus Risiken für die jeweilige Infrastruktur, heißt es in der Antwort weiter. Eine genaue Risikoeinschätzung sei aufgrund der Diversität der Anwendungsfälle solcher Systeme nicht pauschal möglich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe bereits 2008 entsprechende Hinweise und Empfehlungen zur Informationstechnik in der Prozessüberwachung und -steuerung vorgelegt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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