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Mit der Gesetzesänderung soll die BaFin bereits gegen Banken einschreiten und die Erlaubnis aufheben dürfen, wenn vertretungsberechtigte Organe oder sonstige Personen, die für das Institut verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten begangen oder zu Steuerstraftaten Dritter Beihilfe geleistet haben.
Die Bundesregierung entgegnet in ihrer Stellungnahme, dass die mit dem Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen im Wesentlichen bereits nach geltender Rechtslage möglich und daher nicht erforderlich seien. „Allerdings wird die Bundesregierung prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der BaFin an die Finanzbehörden Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann“, heißt es in der Stellungnahme.
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