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Nach diesen Angaben sind die Kommunen für den örtlichen Hochwasserschutz, zum Beispiel Berücksichtigung des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und die Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen an kleineren Gewässern zuständig. Die bundeseigene, in Rechtsnachfolge der staatlichen DDR-Bergbauunternehmen entstandene LMBV sei bergrechtlich für die Sanierung der stillgelegten ostdeutschen Braunkohlentagebaue zuständig. Die LMBV habe beim Hochwasser in mehreren Katastrophenstäben mitgewirkt.
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