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Die Aufgaben des aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehenden Vertrauensgremiums liegen laut Vorlage im Wesentlichen darin, im Zuge des jährlichen Haushaltsverfahrens die Wirtschaftspläne für die drei Nachrichtendienste des Bundes – BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst – zu beschließen und während des laufenden Jahres zu kontrollieren, wie die Dienste mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln umgehen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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