Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 3. Alters- und Sozialstruktur > 3.4 Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag
Stand: 31.3.2010
Die Mitgliedschaft im Bundestag für lediglich eine Wahlperiode gehört zur Ausnahme. Deutlich wird diese Entwicklung an den so genannten „Wiederwahlquoten“. Diese geben an, inwieweit Abgeordnete, die dem Bundestag in einer bestimmten Wahlperiode erstmals angehört haben, einmal oder mehrmals wiedergewählt worden sind. Berücksichtigt werden in der jeweiligen Wahlperiode nur die erstmalig in den Bundestag gewählten Abgeordneten, d. h. mit zeitlicher Unterbrechung von einer oder mehrerer Wahlperioden erneut gewählte Abgeordnete werden auch nur in der Wahlperiode ihrer ersten Wahl gezählt.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 3.4.