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Stand: 31.3.2010
In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 45) ist festgelegt: „Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ Wenn der Eindruck entsteht, dass dieses nicht der Fall ist, kann eine Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages vor Beginn einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit bezweifeln.
Wahl- periode |
Lfd. Nr. |
Fundstelle im Stenographi- schen Bericht |
Darstellung des Falles |
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12. WP 1990–1994 |
1 | 242. Sitzung vom 7.9.1994, S. 21531 |
Beratung des Abschlussberichtes des Treuhand-Untersuchungsausschusses. Der Abg. Struck (SPD) beantragt, den Tagesordnungspunkt für heute abzusetzen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen; gleichzeitig beantragt er, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Nach 16minütiger Unterbrechung der Sitzung ergibt die Auszählung der Stimmen die Beschlussunfähigkeit des Hauses, worauf die Sitzung aufgehoben wird. (Die SPD-Fraktion konnte auf diese Weise durchsetzen, dass noch eine weitere Plenarsitzung vor dem Ende der Wahlperiode stattfindet). |
13. WP 1994–1998 |
1 | 61. Sitzung vom 12.10.1995, S. 5135 |
Beratung der Großen Anfrage zur Entwicklung und Stand der Arbeitszeitflexibilisierung in Deutschland. Die Abg. Fuchs (Verl) (SPD) beantragt, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Vizepräsident Hirsch stellt fest, dass mehr als ein Viertel der gesetzlichen Mitglieder anwesend sind und lt. § 45 Abs. 4 der GOBT die Beschlussfähigkeit für die Debatte gegeben ist. |
2 | 200. Sitzung vom 30.10.1997, S. 18091 |
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Kinder ausländischer Eltern. Die Abg. Baumeister (CDU/CSU) beantragt, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Bei der Abstimmung über den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Innenausschuss eine bestimmte Frist zu setzen, wird die Beschlussfähigkeit des Hauses festgestellt. |
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3 | 213. Sitzung vom 15.1.1998, S. 19476 |
Aktuelle Stunde betr. Erklärung des Bundeskanzlers, dass eine Halbierung der Arbeitslosenzahl bis zum Jahre 2000 nicht mehr zu erreichen sei. Der Abg. Schwalbe (CDU/CSU) beantragt, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Die Abstimmung über den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgt in Verbindung mit dem Antrag auf Herbeirufung des Bundeskanzlers und ergibt nach Auszählung der Stimmen die Beschlussfähigkeit des Hauses. |
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14. WP 1998–2002 |
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15. WP 2002–2005 |
1 | 96. Sitzung vom 10.3.2004, S. 8587 |
Beratung einer nachträglichen Überweisung des Entwurfes eines Treibhausgesetze-Emmissionshandelsgesetzes gemäß § 96 GOBT an den Haushaltsausschuss. Die Abg. Hauer (SPD) beantragt, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Bei der Abstimmung über den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit in Verbindung mit der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag der CDU/CSU wird nach Auszählung der Stimmen („Hammelsprung“) die Beschlussunfähigkeit des Hauses festgestellt. Daraufhin wird die Sitzung aufgehoben. |
16. WP 2005–2009 |
1 | 36. Sitzung vom 19.5.2006, S. 3182 |
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007. Der Abg. Volker Beck (Köln) (B 90/GR) beantragt, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Bei der Abstimmung über den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit in Verbindung mit der Abstimmung über Geschäftordnungsantrag des Abg. Volker Beck (Köln) (B 90/GR) zur Herbeirufung des Bundesministers der Finanzen wird nach Auszählung der Stimmen („Hammelsprung“) die Beschlussunfähigkeit des Hauses festgestellt. Daraufhin wird die Sitzung aufgehoben. |
2 | 88. Sitzung vom 22.3.2007, S. 8914 |
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht. Bezweiflung der Beschlussfähigkeit durch die Fraktion DIE LINKE. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Sitzungsvorstand ohne Zählung der Stimmen. |
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3 | 95. Sitzung vom 27.4.2007, S. 9748 |
Beratung des Antrages der Abg. Ina Lenke, Carl-Ludwig Thiele, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bei der Abstimmung über den Antrag der Abg. Schewe-Gerigk (B 90/GR) zur Herbeirufung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird nach Auszählung der Stimmen („Hammelsprung“) die Beschlussunfähigkeit des Hauses festgestellt. Daraufhin wird die Sitzung aufgehoben. |
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4 | 162. Sitzung vom 28.5.2008, S. 17072 |
Fragestunde. Beratung der Frage der Abg. Stokar von Neuforn (B 90/GR), welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung angesichts des Umstandes sieht, dass die Deutsche Telekom AG Verbindungsdaten von Telefonaten ihrer Mitarbeiter mit Journalisten ausgewertet haben soll? Die Abg. Gleicke (SPD) beantragt, die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Bei der Abstimmung über den Antrag von B 90/GR zur Herbeirufung eines Bundesministers zur Beantwortung der Frage wird die Beschlussfähigkeit des Hauses in Frage gestellt. Nachdem der Herbeirufung eines Bundesministers zugestimmt wird, zieht die Abg. Gleicke (SPD) den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit zurück. |
Die folgende Statistik enthält die Zahl der Fälle,
12. WP 1990–1994 |
13. WP 1994–1998 |
14. WP 1998–2002 |
15. WP 2002–2005 |
16. WP 2005–2009 |
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Anzahl der Fälle, in denen die Beschlussfähigkeit bezweifelt wurde | 1 | 3 | 0 | 1 | 4 |
– dabei Beschlussunfähigkeit festgestellt | 1 | 0 | 0 | 1 | 2 |
– dabei Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt | 0 | 3 | 0 | 0 | 1 |
– anderweitige Erledigung (Sitzung vertagt) | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Versuche, die Beschlussunfähigkeit durch Auszug aus dem Plenum („Exodus“) herbeizuführen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
– dadurch Beschlussunfähigkeit festgestellt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
– dadurch Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aufhebung der Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit (Fälle insgesamt) |
1 | 0 | 0 | 1 | 2 |
Quelle: Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsrecht
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 8.19.