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Stand: 31.3.2010
Nachfolgend sind die Gesetzentwürfe der Bundesregierung nach Ressorts untergliedert. Da ein Gesetzentwurf auch von mehreren Ministerien gemeinsam vorgelegt werden kann, sind Mehrfachzählungen möglich. In der Spalte „eingebracht“ werden auch Gesetzentwürfe gezählt, die zwar in den Bundesrat, nicht aber in den Bundestag eingebracht wurden.
Quelle: Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsdokumentation.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 11.5.