Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 18. Parlamentsgebäude
Stand: 31.3.2010
6. September 1990 | Der Ältestenrat des Bundestages beschließt: „Die Präsidentin des Deutschen Bundestages wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin verbessert und hergestellt werden. Um dies zu ermöglichen, wird die Bundesregierung aufgefordert, über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus die Präsidentin dabei zu unterstützen und ihr unverzüglich ihre Überlegungen hierzu darzulegen.“ | |
25. September 1990 | Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth bittet den Bundesminister der Finanzen, vorsorglich in der Nähe des Reichstagsgebäudes in Berlin verfügbare Bürogebäude und Grundstücke vorrangig für den Deutschen Bundestag vorzumerken. Mit Schreiben vom gleichen Tag wird der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gebeten, den Finanzminister bei der Auswahl der in Betracht kommenden Liegenschaften zu unterstützen. | |
10. Oktober 1990 | Parallel zu den Briefen der Bundestagspräsidentin vom 25. September bittet der Haushaltsausschuss des Bundestages die Bundesregierung, bis zu einer Entscheidung des gesamtdeutschen Parlaments zur Frage des Parlaments- und Regierungssitzes dafür Sorge zu tragen, dass in der Nähe des Reichstages gelegene Gebäude der Ministerien und sonstiger öffentlicher Einrichtungen der DDR dem Deutschen Bundestag bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Diese Beschlüsse von Ältestenrat und Haushaltsausschuss zielen darauf ab, für Mitglieder des Bundestages und dessen Verwaltung ein begrenztes Maß an Arbeitsmöglichkeiten in Berlin im Umfeld des Reichstagsgebäudes in Fußgängerentfernung zu sichern. Zugleich soll die dringend gebotene Arbeitsaufnahme der Bundesministerien, die mit ihren Außenstellen auf Gebäude ehemaliger DDR-Ministerien angewiesen sind, nicht blockiert werden. |
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7. Februar 1991 | Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt: „1. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 1991 ein Konzept vorzulegen, das aufzeigt, wie Berlin seine Funktion als künftiger Regierungs- und Parlamentssitz erfüllen will. 2. Insbesondere ist die vorhandene Infrastruktur für Funktionen der Bundesregierung aufzuzeigen. Die notwendigen Ergänzungen sind darzustellen. 3. Unter Berücksichtigung der föderativen Strukturen der Bundesrepublik wird der Senat aufgefordert, im Gespräch mit den anderen Landesregierungen Vorstellungen zu entwickeln, welche Institutionen von Berlin in andere Bundesländer verlegt werden können. Die Vertretung der Länder in der Hauptstadt ist ebenfalls sicherzustellen.“ |
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Februar/März 1991 | Vorlage einer Untersuchung der Bundesbauverwaltung „Unterbringungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages in Berlin“ in Zusammenarbeit mit der Bundestagsverwaltung, der Bundesfinanzverwaltung und einem Berliner Architektenbüro. | |
10. März 1991 | Das Bekanntwerden eines Briefes von Bundespräsident Richard von Weizsäcker vom 24. Februar 1991 an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden, in dem er sich erneut für Berlin auch als Regierungs- und Parlamentssitz ausspricht, führt zu verstärkten Kontroversen um die künftige Funktion Berlins. Aufsehen erregt der Brief auch, weil von Weizsäcker eine Verlegung des Bundespräsidialamtes für den Fall ablehnt, dass kein weiteres Verfassungsorgan seinen Sitz in Berlin nimmt. | |
21. März 1991 | Der Ältestenrat des Bundestages beschließt, die Bundesregierung zu bitten,
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27. März 1991 | Aufgrund des Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 7. Februar 1991 legt der Senat von Berlin ein Konzept über den Regierungssitz vor. | |
23. April 1991 | Die Repräsentanten der Verfassungsorgane – Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, Bundeskanzler Helmut Kohl, Bundesratspräsident Henning Voscherau und Bundesverfassungsgerichtspräsident Roman Herzog – sowie die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen beraten in Bonn über den Weg zur Entscheidung über den künftigen Parlaments- und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. | |
20. Juni 1991 | Nach wochenlanger öffentlicher Auseinandersetzung und nach einer ganztägigen Plenardebatte, an der sich über 100 Redner beteiligen, spricht sich der Bundestag mit der knappen Mehrheit von 338 gegen 320 Stimmen für Berlin als künftigen Sitz von Parlament und Regierung aus. 338 von 660 abgegebenen Stimmen erhält der Antrag „Vollendung der Einheit Deutschlands“ (Drs. 12/815). Die 320 Gegenstimmen in der gleichen Abstimmung fallen auf den Antrag „Bundesstaatslösung für eine Aufgabenteilung zwischen der Hauptstadt Berlin, dem Parlaments- und Regierungssitz Bonn und den neuen Bundesländern (Bonn-Antrag)“ (Drs. 12/814). Zuvor sind der „Konsensantrag Berlin/Bonn“ (Drs. 12/817) und der Antrag „Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie“ (Drs. 12/816) abgelehnt worden. |
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26. Juni 1991 | Das Bundeskabinett setzt zur Umsetzung des Bundestags-Beschlusses vom 20. Juni einen Arbeitsstab Berlin/Bonn auf Staatssekretärsebene ein. Der Arbeitsstab konstituiert sich am 2. Juli, er wird von Staatssekretär Franz Kroppenstedt geleitet. Die Federführung liegt beim Bundesinnenminister. | |
5. Juli 1991 | Der Bundesrat entscheidet sich mit 38 Stimmen gegen 30 Stimmen für Bonn als Sitz der Länderkammer. Diese Entscheidung soll in späteren Jahren noch einmal überprüft werden. | |
10. Juli 1991 | Die Teilnehmer einer außerordentlichen Personalversammlung der Bundestagsverwaltung erheben in einer Resolution zur Entscheidung des Bundestages über den Parlamentssitz vom 20. Juni 1991 u. a. folgende Forderungen: „Zur Schaffung von Planungssicherheit sind sämtliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Verlagerung von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin erforderlich sind, bis spätestens Ende 1991 gesetzlich und/oder vertraglich festzulegen. Die Planungen sind zu veröffentlichen, damit alle Betroffenen Klarheit gewinnen und so notwendige individuelle Entscheidungen treffen können.“ | |
25. September 1991 | Der Ältestenrat entscheidet nach ausführlicher Erörterung in Anwesenheit von Bundeskanzler Helmut Kohl:
Der Ältestenrat entscheidet, dass in Berlin ein „Parlament der kurzen Wege“ entstehen müsse. |
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30. September 1991 | Der Arbeitsstab Berlin/Bonn beim Bundesminister des Innern unter Vorsitz von Staatssekretär Franz Kroppenstedt legt einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 vor. In dem umfangreichen Papier wird eine Klärung der Begriffe „Kernbereich der Regierungsfunktionen“ und „Verwaltungszentrum Bonn“ vorgenommen. | |
30. Oktober 1991 | Der Ältestenrat entscheidet aufgrund von Beschlussfassungen der Fraktionen, dass das Reichstagsgebäude auf Dauer für die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages genutzt und dass mit entsprechend ausgelegten Planungen begonnen werden solle. Vorausgegangen waren, ohne letztlich Zustimmung zu finden, Erörterungen, ob andere Standorte in Berlin für den Sitz des Deutschen Bundestages geprüft oder ob ein Plenarsaalneubau bei anderweitiger Nutzung des Reichstagsgebäudes offengehalten werden solle. | |
4. November 1991 | Konstituierung der Föderalismuskommission aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates durch Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth in Bonn; Gerlinde Hämmerle, MdB, und Josef Duchaĉ, Ministerpräsident von Thüringen, werden zu gleichberechtigten Vorsitzenden. Diese Kommission soll Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland auch dadurch dienen sollen, dass insbesondere die neuen Bundesländer Berücksichtigung finden mit dem Ziel, dass in jedem der neuen Bundesländer Institutionen des Bundes ihren Standort finden. Auch vorhandene Institutionen des Bundes in Berlin stehen dafür zur Disposition. Die Teilnehmer einer Personalversammlung der Bundestagsverwaltung beschließen am gleichen Tag mit Mehrheit ein vom Personalrat vorgelegtes „Kernbereichsmodell“. Danach soll es möglich sein, dass bei einem Umzug des Parlaments nach Berlin ein Großteil der Bundestagsverwaltung auf Dauer in Bonn verbleibt. Nach diesem Modell ist es auch möglich, der Resolution der Personalversammlung vom 10. Juli 1991 Rechnung zu tragen, dass es keine Zwangsumsetzungen geben darf. |
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8. November 1991 | Unter Leitung von Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth besichtigt eine Delegation des Bundestages Gebäude in Berlin, die für eine künftige Unterbringung von Büros des Bundestages in Betracht gezogen werden. Dabei handelt es sich um die Gebäude, in denen früher die Generalstaatsanwaltschaft, das Justizministerium, das Kulturministerium, das Ministerium für Außenhandel, das Ministerium für Volksbildung, das Innenministerium und das Ministerium für Medienpolitik untergebracht waren. | |
29. November 1991 | Der Bundestag bewilligt auf Empfehlung des Haushaltsausschusses und aufgrund der Beschlüsse des Ältestenrates im Haushalt 1992
an Baransätzen insgesamt rd. 280 Mio. DM und an Verpflichtungsermächtigungen rd. 245 Mio. DM. Hinzu kommen Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn mit einem Baransatz von 81 Mio. DM und Verpflichtungsermächtigungen für die späteren Haushaltsjahre von 131,5 Mio. DM. |
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7. Dezember 1991 | Der Berliner Senat legt umfassende Pläne vor, nach denen das Zentrum Berlins für die Ansiedlung von Bundesregierung und Bundestag umgestaltet werden soll. Das Senatskonzept enthält vor allem Vorschläge zur Erweiterung des öffentlichen Nahverkehrs sowie zur gesamten Verkehrsführung im Bereich des künftigen Regierungsviertels am Spreebogen. Geplant sind mehrere neue U- und S-Bahnstrecken, die teilweise durch neu anzulegende Tunnel fahren sollen. Auf der Basis dieses Senatskonzepts soll im Frühjahr 1992 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb gestartet werden. | |
11. Dezember 1991 | Das Bundeskabinett nimmt den zweiten Bericht des Arbeitsstabes Berlin/ Bonn zustimmend zur Kenntnis. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Festlegung
Nach dem Ergebnis der Kabinettsberatung sollen neben dem Bundeskanzleramt und dem Bundespresseamt folgende Ministerien ihren Sitz nach Berlin verlagern:
Diese Bundesressorts werden Teilbereiche in unterschiedlicher Größenordnung in Bonn belassen. In Bonn sollen folgende Ministerien verbleiben:
Bundesinnenminister Rudolf Seiters erklärt dazu: „Durch den Verbleib dieser wichtigen Politikbereiche soll Bonn ein eigenes Profil entwickeln können. Sie sollen den Kristallisationskern für entsprechende Ansiedlungen auch im gewerblichen und wissenschaftlichen Bereich bilden. Die in Bonn verbleibenden Ressorts erhalten in Berlin einen zweiten Dienstsitz. Hierdurch soll die politische und fachliche Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung sowie mit dem Parlament gewährleistet werden. Mit dieser Entscheidung wird die im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 geforderte faire Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn erfüllt. Auf die derzeitige Gesamtzahl der etwa 21 200 ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn bezogen bedeutet dies, dass ca. 13 900 Arbeitsplätze – etwa 65 Prozent – in Bonn erhalten bleiben. Den Vorgaben des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, wonach ‚der größte Teil der Arbeitsplätze in Bonn erhalten‘ bleiben soll, wird damit Rechnung getragen …“ |
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12. Dezember 1991 | Der Ältestenrat des Bundestages berät und billigt den am Vortag vorgelegten Zwischenbericht seiner Konzeptkommission (BT-Drs. 12/1832). Damit wird – zusammen mit dem am 11. Dezember 1991 vom Bundeskabinett beschlossenen Zweiten Bericht des Arbeitsstabes Berlin/Bonn der Bundesregierung – dem Bundestagsbeschluss vom 20. Juni 1991 entsprochen, bis zum 31. Dezember 1991 ein Konzept zur Verwirklichung dieser Parlamentsentscheidung zu erarbeiten. Der Bericht der Konzeptkommission enthält u. a. Kriterien für die im Bundestagsbeschluss angeführte „Arbeitsfähigkeit“: Die Arbeitsfähigkeit bestimmt sich nach dem Status quo der Arbeitsbedingungen des Bundestages in Bonn ohne Erweiterungsbauten an der Kurt-Schumacher-Straße. Das schließt den Umzug in Provisorien ebenso aus wie die Verzögerung des Umzugs über den Zeitpunkt hinaus, zu dem in Berlin zumutbare Arbeitsbedingungen gesichert sind. Die Arbeitsfähigkeit in Berlin ist gegeben, wenn in diesem Sinne
Wenn die Arbeitsfähigkeit in diesem Sinne gegeben ist, erfolgt der Umzug. Abschließend stellt der Ältestenrat fest: „Der Beschluss vom 20. Juni 1991 ist unumkehrbar und wird in allen seinen Teilen umgesetzt.“ |
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22. Januar 1992 | Der Ältestenrat des Bundestages erörtert zusammen mit Bundeskanzler Helmut Kohl den Umzug nach Berlin. Dabei wird deutlich, dass die Arbeitsfähigkeit des Bundestages hergestellt ist, wenn ausreichend Büroraum für Abgeordnete und Mitarbeiter vorhanden ist. Dazu gehöre auch, dass der Reichstag voll funktionsfähig hergerichtet wird. Der Ältestenrat vermutet, dass die von ihm aufgestellten Bedingungen nicht vor der Bundestagswahl 1998 zu erfüllen sind. Der Ältestenrat spricht sich ferner dafür aus, dass der Bundestag zum selben Zeitpunkt wie die Bundesregierung nach Berlin umzieht. Bundeskanzler Kohl schlägt als Standort für ein neues Kanzleramt die Stelle im Spreebogen vor, an der bisher das geplante Deutsche Historische Museum errichtet werden sollte. | |
24. Januar 1992 | Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth erörtert in Berlin zusammen mit der Baukommission des Ältestenrates die künftige Nutzung des Reichstagsgebäudes. Nach einer Besichtigung stellt sie fest, dass im Reichstag für die Fraktionen kein Platz vorhanden sein wird. Der Vorsitzende der Baukommission, Dietmar Kansy (CDU/CSU), erläutert, dass voraussichtlich 200 000 m² Fläche für den Bundestag und seine Verwaltung benötigt würden. Im Reichstag selbst stünden nur 17 000 m² zur Verfügung. Baukommission und Bundestagspräsidentin befürworten eine Auslobung für einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Areals um das Reichstagsgebäude. Über den Zeitpunkt des Umzugs gebe es nur Schätzungen. Die Bundestagspräsidentin hebt hervor, dass die Zielvorgaben mit den Realitäten konfrontiert werden müssten. Baukommission und Präsidentin halten die im Umzugsbeschluss genannte Vier-Jahres-Frist für unrealistisch. |
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10. März 1992 | Der Bonner Oberbürgermeister Hans Daniels fordert: „Der vom Deutschen Bundestag beschlossene Umzug nach Berlin sollte vorerst verschoben und erst wieder aufgegriffen werden, wenn der Staat sich diesen Luxus leisten kann.“ | |
3. April 1992 | Der Vorsitzende der Baukommission Kansy legt „erste grobe Kostenschätzungen“ für den Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin vor. Diese belaufen sich auf 13 Milliarden Mark, wobei für den Bundestag 3 Milliarden Mark veranschlagt sind. In den Kosten sind Ausgleichsmaßnahmen in der Region Bonn noch nicht enthalten, jedoch Ausgaben für Wohnungen, ein internationales Konferenzzentrum sowie für Verkehrsmaßnahmen in Berlin. | |
7. April 1992 | Der Berliner Senat fordert den Bundestag auf, bis zum Herbst eine Entscheidung über den Umzugstermin zu treffen. | |
7. Mai 1992 | Die Abgeordneten Heinz-Jürgen Kronberg (CDU/CSU), Hans Martin Bury (SPD), Birgit Homburger (FDP) und Christina Schenk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) starten eine Initiative, den Umzug wegen der angespannten Haushaltslage auf das Jahr 2010 zu verschieben. Sobald die Unterschriften von 30 weiteren Abgeordneten vorlägen, werde ein entsprechender Antrag im Bundestag eingebracht. In Interviews wenden sich Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und Bundeskanzler Helmut Kohl gegen Forderungen nach einer zeitlichen Verschiebung des Umzugsdatums. Kohl warnt davor, den Umzugsbeschluss „jetzt zu zerreden“; andernfalls mache sich Deutschland „in der ganzen Welt lächerlich“. Nach Ansicht des Bundeskanzlers werde es von der Beschlussfassung des Bundestages bis zum Vollzug des Umzugs „acht bis zehn Jahre“ dauern. |
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17. Juni 1992 | Der Ältestenrat des Bundestages legt den zweiten Zwischenbericht seiner Konzeptkommission zur Umsetzung des Umzugsbeschlusses des Bundestages vor. Der entscheidende Satz zum Umzugstermin lautet: „Ein Jahr nach dem Beschluss vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands stellt die Konzeptkommission fest, dass die zentralen Entscheidungen vorbereitet bzw. getroffen sind, um die zügige und gleichgewichtige Verwirklichung des Beschlusses in allen seinen Teilen zu gewährleisten. Wenngleich es sich wegen der umfassenden und schwierigen Aufgabe als nicht möglich erwiesen hat, die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung in nur vier Jahren herzustellen, so lehnen sich die Entscheidungen und Entscheidungsvorschläge im übrigen zeitlich und inhaltlich eng an die Vorgaben des Beschlusses an und wollen ihm auf diese Weise gerecht werden.“ Die Arbeitsfähigkeit des Bundestages in Berlin werde sich nach dem Status quo in Bonn bemessen. Danach benötigt der Bundestag mindestens 125 000 m² Nutzfläche, davon 80 000 in einer Entfernung bis zu 500 Metern vom Plenarsaal. Die volle Funktionsfähigkeit umfasst eine Fläche von rund 185 000 m² zuzüglich einer Reservefläche von etwa 29 000 m². Die Termine für den Umzug würden maßgeblich auch von der Umgestaltung des Reichstagsgebäudes, von den Neubauten und Umbauten sowie davon abhängen, inwieweit eine ausreichende Anzahl von Wohnungen für die Beschäftigten fertiggestellt ist. Ferner hänge die Arbeitsfähigkeit des Bundestages von der zeitnahen Präsenz der Bundesregierung ab. |
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26. Juni 1992 | Der Bundestag nimmt die Beschlussempfehlung des Ältestenrates, den zweiten Zwischenbericht der Konzeptkommission zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, „mit sehr großer Mehrheit bei einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen aus allen Fraktionen und Gruppen“ an (Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg). In derselben Sitzung werden auch die Vorschläge der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder in namentlicher Abstimmung mit 380 Ja-Stimmen, 93 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen. |
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21. Juli 1992 | Die Bundesregierung verständigt sich in zwei Vertragswerken mit dem Berliner Senat und der Landesregierung von Brandenburg auf eine „enge und vertrauensvolle“ Zusammenarbeit beim Ausbau Berlins zur Bundeshauptstadt. Gegenstand der Vereinbarungen ist die angemessene Unterbringung von Bundestag und Bundesregierung in Berlin. Ziel ist auch eine Beschleunigung bauplanungsrechtlicher Verfahren in Berlin. Der Vertrag soll am 25. August unterzeichnet werden. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen bezeichnet es als erfreulich, dass in dem Vertragswerk Berlin wieder eindeutig als Sitz von Bundestag und Bundesregierung festgelegt sei und damit Bonner Bestrebungen nach einem Doppelsitz Einhalt geboten wurde. |
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24. August 1992 | Das Bundesverfassungsgericht weist einen Antrag auf einstweilige Anordnung der vier Abgeordneten Günther Müller (CDU/CSU), Gerhard Scheu (CDU/CSU), Martin Grüner (FDP) und Ortwin Lowack (fraktionslos, zuvor CDU/CSU) zurück, der sich gegen die für den 25. August vorgesehene Unterzeichnung des Hauptstadtabkommens zwischen Bundesregierung und Berliner Senat richtet. Die Abgeordneten wollten erreichen, dass das Abkommen solange nicht unterzeichnet wird, bis der Bundestag ein Gesetz zur Hauptstadtfrage verabschiedet hat. In einem laufenden Organverfahren vertreten die Antragsteller die Auffassung, dass der Bundestag die Hauptstadt-Entscheidung vom 20. Juni 1991 durch Gesetz hätte treffen müssen. |
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25. August 1992 | Unterzeichnung der Hauptstadtverträge über den Ausbau Berlins zum Parlaments- und Regierungssitz durch Bundeskanzler Helmut Kohl, Berlins Regierendem Bürgermeister Eberhard Diepgen und Manfred Stolpe, Ministerpräsident von Brandenburg. | |
2. März 1993 | Die Präsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses, Hanna-Renate Laurien (CDU), bietet dem Bundestag als vorübergehenden Sitz das Gebäude des Preußischen Landtags an, um einen schnelleren Umzug von Bonn nach Berlin zu erreichen. Das in Berlin-Mitte gelegene Gebäude wird zur Zeit zum Parlamentssitz des Abgeordnetenhauses umgebaut. In ihrem Brief an Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und an die Fraktionen des Bundestages schreibt Hanna-Renate Laurien, das Abgeordnetenhaus sei zu dem Zweck bereit, seinen Sitz im Rathaus Schöneberg zu behalten. Der Ältestenrat des Bundestages lehnt das Angebot am 5. März ab. | |
noch: Mitte März 1993 | Im Bundestag kursieren zwei Anträge unterschiedlicher Abgeordnetengruppen, in denen ein späterer Umzug des Parlaments und von Teilen der Bundesregierung gefordert wird. Der erste Antrag, der von den CSU-Abgeordneten Simon Wittmann, Maria Eichhorn, Albert Deß, Herbert Frankenhauser und Bernd Protzner vorbereitet wurde, hat zum Ziel, die Investitionen für den Umzug nach Berlin für „zunächst“ fünf Jahre auszusetzen. Die Initiatoren weisen darauf hin, dass die 1991 getroffene Entscheidung „für den Umzug nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr in einem finanzpolitisch verantwortbaren und von der Bevölkerung mitgetragenen Zeitraum verwirklicht wird“. Wann der zur Zeit von mehr als 80 Abgeordneten aus der CDU/CSU-Fraktion unterstützte Antrag im Bundestag eingebracht wird, steht noch nicht fest. Der zweite Antrag, initiiert von den Abgeordneten Hans Martin Bury (SPD), Birgit Homburger (FDP), Heinz-Jürgen Kronberg (CDU/CSU) sowie Christina Schenk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), verlangt, den Umzug wegen der finanziellen Probleme des Bundes auf das Jahr 2010 zu verschieben. Auch bei diesem Antrag, der von über 40 Abgeordneten unterschrieben ist, steht derzeit nicht fest, wann er eingebracht werden soll. Gegen eine Verschiebung des Umzugs sprechen sich Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und eine Reihe von Abgeordneten aus. Die „immer neuen Diskussionen“ um den Umzugstermin werden als „fatal“ bezeichnet. |
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Mai 1993 | In Bonn wird ein als „vertraulich“ bezeichnetes „Diskussionspapier“ des Staatssekretärs des Bundesministers des Innern Franz Kroppenstedt „zum Aufbau und Inhalt eines ,Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991‘bekannt. In der Presse (u. a. Bonner General-Anzeiger vom 13. Mai 1993) wird kritisiert, dass das Papier weder Angaben zu den Kosten noch über den Zeitplan des Umzugs enthalte. Auch die Ausgleichsleistungen für die Region Bonn seien nicht präzisiert. |
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16. Juni 1993 | Im Anschluss an eine Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Berliner Reichstagsgebäude teilt dessen Vorsitzender Werner Dörflinger (CDU/CSU) mit, der Bundestag benötige nur die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Neubaufläche in Berlin. Der Vorsitzende der Baukommission des Bundestages, Dietmar Kansy (CDU/CSU), ergänzt, ursprünglich seien 85 000 m² Neubaufläche vorgesehen gewesen. Wegen des reichlichen Umfangs vorhandener Gebäude zwischen Reichstag und Friedrichstraße würden aber nur 40 000 m² benötigt. Bei zügiger Sanierung der Bauten sei der Umzug bis 1998 zu schaffen. Nach Kansy wäre es „der größte Wahnsinn, wenn in Deutschland auf lange Zeit ohne Planungsziel zwei komplette Parlaments- und Regierungssitze unterhalten würden“. | |
29. Juni 1993 | Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Schäuble kann sich in den eigenen Reihen mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen, wonach der Bundestag bereits Ende 1998 nach Berlin umzieht. Um Kosten zu sparen, plädiert Schäuble für eine Verringerung der Zahl der Abgeordneten von 662 auf 500 mit der Bundestagswahl 1998 und für einen weitgehenden Verzicht auf Neubauten. Nach Einsprüchen vor allem aus der CSU-Landesgruppe wird die Abstimmung in der Fraktion auf Herbst verschoben. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch verlässliche Angaben über die Kosten des Umzugs vorliegen. Einen schnellen Umzug fordert auch die CDU-Abgeordnete Renate Hellwig, die einen Antrag zur Unterschrift vorgelegt hat, den 1991 beschlossenen Umzug durch Nutzung von vorhandenen Gebäuden schon 1995 vorzunehmen. Dieser Antrag enthält mehr als 100 Unterschriften, ebenso wieder entgegengesetzte, schon im März vorgelegte Antrag aus CSU-Kreisen, den Umzug zunächst für fünf Jahre auszusetzen. Die SPD-Fraktion beschließt: „Über die Durchführung des Umzugs wird entschieden, wenn die Planungen und die Kostenermittlungen dafür eine ausreichende Grundlage geben.“ |
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5. Juli 1993 | Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Schäuble bittet die Bundesregierung um die Darstellung der Möglichkeiten eines Umzugs von Parlament und Regierung zu Beginn der 14. Wahlperiode Ende 1998 und alternativ dazu zum Ende der 14. Wahlperiode Ende 2002. | |
6. September 1993 | Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth spricht sich im Deutschlandfunk dafür aus, dass der Termin für den Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin rasch endgültig festgelegt wird. Nach einer langen Phase des Debattierens sei jetzt eine Entscheidung nötig. | |
9. September 1993 | Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Peter Struck erklärt, die SPD-Fraktion wolle bis spätestens Anfang Oktober verbindlich entscheiden, wann nach ihrer Ansicht Parlament und Regierung nach Berlin umziehen sollen. Struck hält es für wahrscheinlich, dass die Koalitionsfraktionen und die SPD gemeinsam eine Initiative zum Umzug 1998 starten werden, über die dann Anfang Dezember im Bundestag beraten wird. | |
20. September 1993 | Die Tageszeitung „Die Welt“ veröffentlicht eine ausführliche Dokumentation, wonach der Bund allein im Zentrum Berlins über 521 961 m² Bürofläche verfügt, dem ein Bedarf von lediglich 477 600 m² gegenübersteht (davon 111 000 m² für den Bundestag). Fazit: „In den abgebildeten Gebäuden ließe sich also bequem die gesamte Umzugsmannschaft unterbringen.“ Das Blatt stellt ferner fest: „Vieles spricht für eine bewusste Verschleppung der Umzugsplanung. So wurden zahlreiche Gebäude aus Bundesbesitz fremdvermietet, anstatt sie sofort für den Umzug von Parlament und Regierung zu nutzen […] Viele ursprünglich in die Wahl gezogene Bauten in bestem Zustand (,Sanierungsbedarf‘: gering) wurden gänzlich aus dem Bedarfsplan gestrichen und für eine anderweitige Nutzung freigegeben.“ | |
28. September 1993 | Eine Koalitionsrunde bei Bundeskanzler Helmut Kohl befasst sich ergebnislos mit den höchst unterschiedlichen Schätzungen über die voraussichtlichen Umzugskosten. Die Modellrechnungen verschiedener Regierungsstellen schwanken zwischen 20 und knapp 30 Milliarden Mark (letzteres die vom Bundesfinanzministerium veranschlagte Summe). Der Vorsitzende der Baukommission des Bundestages, Dietmar Kansy (CDU/CSU), bezeichnet die von Bundesfinanzminister Theodor Waigel genannten Zahlen für die Umzugskosten von Parlament und Regierung als „totalen Unsinn“. Zur Äußerung von Dietmar Kansy erklärt Eduard Oswald, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, am 30. September: „Derartige politische Flegeleien gegen den Bundesfinanzminister vergiften das Klima für eine objektive Diskussion über den Umzug.“ |
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30. September 1993 | 77 Abgeordnete aus allen Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage nach der Planung für die Unterbringung von Bundestag und Bundesregierung in Berlin sowie nach den damit verbundenen Kosten und der Finanzierung. | |
12. Oktober 1993 | Auf Grundlage von Vorarbeiten des Arbeitsstabes Berlin/Bonn beschließt die Bundesregierung im Kabinett insbesondere, – bis zum Jahr 2000 nach Berlin umzuziehen, – schrittweise mit dem Umzug der einzelnen Ministerien auch früher nach Maßgabe der Fertigstellung von Amtsgebäuden und Wohnungen zu beginnen. Wie Regierungssprecher Dieter Vogel nach der Kabinettsitzung mitteilt, sei über die Umzugskosten keine Debatte geführt worden. „In ungewöhnlich scharfer Form“ (Frankfurter Rundschau) greift der Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei, Wolfgang Clement (SPD), den Beschluss der Bundesregierung an. Angesichts der aktuellen Finanznöte der Städte und Gemeinden müsse dieser Beschluss wie eine „Provokation“ wirken. Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Michael Glos erklärt, er betrachte die Festlegung auf das Jahr 2000 nur als „eine Richtzahl“. Wenn einzelne Ministerien später umzögen, sei das auch nicht schlimm. |
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19. Oktober 1993 | Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP beschließen jeweils mit großer Mehrheit, dass der Bundestag ebenso wie die Bundesregierung spätestens bis zur Sommerpause des Jahres 2000 nach Berlin umziehen soll. Nach dem Beschluss der CDU/CSU-Fraktion wird der Umzug „möglichst früh“ in der übernächsten, 1998 beginnenden Wahlperiode angestrebt. Der Bonner Oberbürgermeister Hans Daniels (CDU) bezeichnet den Fraktionsbeschluss als „unverantwortlich“. Es sei über ein Projekt entschieden worden, ohne genaue Kenntnis über dessen Kosten und die Finanzierbarkeit zu haben. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) würdigt den Beschluss als „sicheren Fahrplan für den Umzug“. |
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21. Oktober 1993 | Die Bundesregierung beantwortet die Kleine Anfrage der 78 Abgeordneten vom 30. September nicht in allen Punkten. Zur Frage nach den Kosten und der Finanzierung stellt das Bundesministerium des Innern fest: „Im Hinblick darauf, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestages über einen Umzugstermin noch ansteht und die Bundesregierung beabsichtigt, ihre Konzeption in Abhängigkeit von einem solchen Beschluss weiter zu konkretisieren und die finanzpolitischen Auswirkungen zu ermitteln und in den Finanzplan und die weiteren Jahresabschnitte einzufügen, sieht die Bundesregierung derzeit davon ab, in diesem Zusammenhang mitzubehandelnde Einzelaspekte vorab zu erörtern und zu beantworten.“ Zur Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die voraussichtlich nach Berlin umziehen werden, geht die Regierung davon aus, dass in den Ministerien rund ein Drittel der Arbeitsplätze – rund 7 300 Stellen – nach Berlin verlagert werden. Demgegenüber werde die Bundestagsverwaltung, da sie „dem Parlament dient“, nach Abschluss aller Umzugsmaßnahmen als Ganzes in Berlin sein. Auch Fraktionen und Abgeordnete würden Mitarbeiter in Berlin und nicht mehr in Bonn benötigen. |
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November 1993 | In einer Massenpetition „Umzug nach Berlin – aussetzen!“ wird der Bundestag gebeten, „angesichts der desolaten Lage der Staatsfinanzen sowie der einschneidenden Sparbemühungen des Bundes und der gewaltigen Anstrengungen, die der Aufbau in den neuen Bundesländern von uns allen erfordert, […] über den Zeitpunkt des Umzugs von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin erst dann zu entscheiden, wenn die Finanzsituation von Bund, Ländern und Gemeinden dies erlaubt und die Gesamtkosten für die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20.6.1991 und 26.6.1992 feststehen“. | |
12. November 1993 | In einer Gesprächsrunde bei Bundeskanzler Helmut Kohl bleiben Bemühungen erfolglos, Einvernehmen zwischen den Spitzen der Koalition und der Opposition sowie den entsprechenden Bundesländern über Zeitplanung und Kosten des Umzugs von Parlament und Regierung nach Berlin herzustellen. Die Gespräche sollen am 14. Januar fortgesetzt werden. Entsprechend verschiebt sich die für Dezember vorgesehene Verabschiedung des dritten Zwischenberichts der Konzeptkommission und die für Ende Januar geplante Verabschiedung des Berlin/Bonn-Gesetzes. Auch eine Vorlage der Bundesregierung zu den Kosten des Umzuges ist 1993 nicht mehr zu erwarten. | |
29. November 1993 | Der Arbeitsstab Berlin/Bonn der Bundesregierung beantwortet die Anfrage des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden vom 5. Juli 1993. Danach erscheinen unter bestimmten Voraussetzungen der Umbau des Reichstagsgebäudes, die Errichtung von Neubauten im Dorotheenblock und nördlich des Reichstagsgebäudes sowie die Grundsanierung bestehender Gebäude (Unter den Linden, Wilhelmstraße, Generalstaatsanwaltschaft der DDR) bis Ende 1998 möglich. Die zur Arbeitsfähigkeit des Bundestages erforderlichen 125 000 m² Nutzfläche stünden dann zur Verfügung. Bei einer späteren Fertigstellung bis zum Jahr 2000 würden die genannten Voraussetzungen schrittweise an Bedeutung verlieren. | |
noch: 13. Januar 1994 | Das Kabinett billigt ein vom Bundesfinanzministerium vorgelegtes Papier „Kosten der Verlagerung des Parlamentssitzes und von Regierungsfunktionen nach Berlin“. In diesem Papier werden – freilich unter Zugrundelegung von Schätzungen und auf dem Preisstand von 1993 – die Gesamtkosten des Umzugs auf 20 Milliarden DM über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren festgelegt. Das Kostenpapier bildet nicht nur die Grundlage für das morgige Spitzengespräch bei Bundeskanzler Helmut Kohl, sondern auch für die weiteren parlamentarischen Beratungen einschließlich derjenigen des Berlin/Bonn-Gesetzes. In der Presse werden Äußerungen aus Regierungs- und Parlamentskreisen zitiert, wonach die Begrenzung auf 20 Milliarden DM eine „Illusion“ sei. |
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14. Januar 1994 | In einem Spitzengespräch, zu dem Bundeskanzler Helmut Kohl die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Fraktionen, die Bundestagspräsidentin, Vertreter von Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bonn sowie die hauptbeteiligten Bundesminister eingeladen hatte, kommt es zu einer Einigung über den zeitlichen Rahmen des Umzugs, das finanzielle Volumen und die Eckdaten für den Bonn-Ausgleich. Bundeskanzler Kohl bekräftigt den Beschluss des Bundeskabinetts vom Oktober vorigen Jahres, den Umzug der Regierung zwischen 1998 und dem Jahr 2000 zu vollziehen. Zweifel an diesem Zeitplan äußert der SPD-Vorsitzende Rudolf Scharping; der Umzug werde bis 2005 dauern, wenn nicht früher damit begonnen werde. Falls er Bundeskanzler werde, werde er den Umzug früher einleiten. Auch von Seiten der nordrhein-westfälischen Landesregierung werden Bedenken geäußert, ob der Umzug bis zum Jahr 2000 praktikabel und finanzierbar sei. |
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18. Januar 1994 | Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP legen den Entwurf zu einem Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) vor. Mit diesem Gesetz soll der rechtliche Rahmen zur Umsetzung des Bundestags-Beschlusses vom 20. Juni 1991 und der darauf aufbauenden Beschlüsse der Bundesregierung gesetzt werden. Zugleich soll ein Beitrag zur Planungssicherheit für alle mit der Verlagerung des Parlaments und von Regierungsfunktionen befassten Stellen geleistet werden. | |
19. Januar 1994 | 56 Abgeordnete aus den drei Fraktionen und von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, angeführt durch Hans Martin Bury (SPD), Simon Wittmann (CDU/CSU), Birgit Homburger (FDP), Heinz-Jürgen Kronberg (CDU/ CSU) und Christina Schenk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), beantragen eine Umsetzung des Umzugs-Beschlusses des Bundestages vom 20. Juni 1991. Wegen der angespannten Haushaltslage, der großen Schwierigkeiten beim Aufbau der neuen Länder und wegen der insgesamt kritischen Wirtschaftslage solle der Bundestag beschließen: „Als Umzugstermin des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung wird das Jahr 2010 angestrebt.“ Dieser Antrag ist die Zusammenfassung zweier Initiativen, die seit März 1993 zur Unterschrift vorgelegen hatten. |
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20. Januar 1994 | Der Ältestenrat des Bundestages legt den dritten Zwischenbericht seiner Konzeptkommission zur Umsetzung des Umzugsbeschlusses des Bundestages vor. Die Kommission schlägt darin vor, dass der Bundestag „seine Arbeit in Berlin in der übernächsten (14.) Legislaturperiode möglichst früh, spätestens in der Sommerpause 2000, aufnehmen soll“. Dies setze voraus, „dass
Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Arbeit des Parlaments in Berlin habe die Bundesregierung ihre Präsenz in Berlin zu gewährleisten. Die Konzeptkommission lehnt provisorische Lösungen, die zu Doppelinvestitionen und erschwerten Arbeitsbedingungen führen, ab. Die Gruppe PDS/Linke Liste fordert in einem Antrag, dass über einen neuen Entwurf für ein Berlin/Bonn-Gesetz und den Umzug von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin in einer Volksabstimmung entschieden wird, die „aus Kostengründen zeitgleich mit der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag durchgeführt werden“ soll. |
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2. Februar 1994 | Der Haushaltsausschuss des Bundestages fordert die Bundesregierung auf, die in Berlin vorhandenen bundeseigenen Immobilien erneut zu überprüfen, um Neubauten in der Hauptstadt zu vermeiden. | |
24. Februar 1994 | Der Haushaltsausschuss des Bundestages stimmt dem von der Koalition vorgesehenen Kostenrahmen für den Berlin-Umzug in Höhe von 20 Milliarden DM zu. | |
10. März 1994 | Der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz). Das Gesetz enthält
Einen konkreten Umzugstermin enthält das Gesetz nicht. Statt dessen heißt es in § 2 zum Sitz des Deutschen Bundestages: „(1) Sitz des Deutschen Bundestages ist die Bundeshauptstadt Berlin. (2) Diese Sitzentscheidung wird vollzogen, sobald der Deutsche Bundestag festgestellt hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen für seine Arbeitsfähigkeit in der Bundeshauptstadt Berlin hergestellt sind.“ Das Gesetz wird am 6. Mai 1994 verkündet (BGBl. I S. 918) und tritt am 7. Mai 1994 in Kraft. In derselben Plenarsitzung
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1. Juni 1994 | Das Bundeskabinett billigt einen Vorschlag des Bundesbauministeriums, dass die Bundesregierung bei ihrem Umzug nach Berlin, bis auf das Kanzleramt und Teile des Außenministeriums, aus Kostengründen auf Neubauten verzichtet. | |
15. Juni 1994 | Der Haushaltsausschuss erklärt sich mit dem vom Bundesbauministerium vorgelegten Konzept für die Unterbringung der Bundesregierung in Berlin einverstanden. Zwar weiche die Regierung mit ihren Plänen, neben dem Kanzleramt auch Teile des Auswärtigen Amtes neu zu bauen, vom Wunsch des Haushaltsausschusses ab, alle Ministerien, die für den Umzug vorgesehen sind, vollständig in Altbauten unterzubringen. Die Abgeordneten lassen sich aber von Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer überzeugen, dass die gefundene Kombination die „preiswerteste Lösung“ sei. | |
17. Juni 1994 | Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer weist darauf hin, dass man wegen des Streits um die Wiedererrichtung der Kuppel auf dem Reichstagsgebäude voraussichtlich frühestens erst Anfang 1999 von Bonn nach Berlin umziehen könne. Anlass der Verzögerung ist ein Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 26. April 1994, den Reichstag in der ursprünglichen Gestalt mit einer Dachkuppel wiederherzustellen. In einem Brief an die Bundestagspräsidentin und an die Fraktionsvorsitzenden schreibt die Ministerin: „Gemäß der bisherigen Terminplanung hätte Anfang März mit der Entwurfsplanung begonnen werden müssen.“ Auch der Termin Anfang 1999 könne nur gehalten werden, „wenn es gelingt, kurzfristig klare Planungsvorgaben zu formulieren und die Entwurfsplanung bis zum 1. Juli 1994 zu beauftragen“. |
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13. September 1994 | In einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung erläutert der Direktor beim Deutschen Bundestag, Rudolf Kabel, das Umzugskonzept. Nachdem der Bundestag einen „entzerrten Umzug der Bundestagsverwaltung“ gebilligt habe, unterteilt das Umzugskonzept die Verwaltung „in Organisationseinheiten,
Bei künftigen hausinternen Ausschreibungen wird stets hinzugesetzt, welcher Kategorie der Dienstposten angehört. Der Rundbrief enthält im Übrigen Hinweise zur „Personalbörse“, an der Mitarbeiter teilnehmen können, die vor dem Umzugsbeschluss am 20. Juni 1991 eingestellt worden sind und in Bonn verbleiben möchten. |
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2. Oktober 1994 | Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth drückt in einem Rundfunkinterview die Überzeugung aus, dass es beim Umzugstermin 1998 für das Parlament bleibt und sich der 14. Bundestag im umgebauten Reichstagsgebäude konstituieren wird. | |
18. Januar 1995 | In einem Interview erklärt Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, nach dem gegenwärtigen Stand der Planung könne der Bundestag 1999 in Berlin in vollem Umfang seine Arbeit aufnehmen. Schon Ende 1997 werde jeder Abgeordnete in Berlin ein Büro haben. | |
3. Februar 1995 | Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers wird Bundesminister Klaus Töpfer beauftragt, als Umzugsbeauftragter der Bundesregierung den Umzug in die Bundeshauptstadt Berlin und den Ausgleich für die Region Bonn zu koordinieren. | |
10. Februar 1995 | Bei der Wiedereinsetzung der Baukommission des Ältestenrates nach der Bundestagswahl 1994 wird als Termin, zu dem der Umbau des Reichstagsgebäudes beendet sein wird, die Jahreswende 1998/99 genannt. | |
14. März 1995 | Das Bundeskabinett stimmt einem von Bundesminister Klaus Töpfer vorgelegten Unterbringungskonzept für die zehn zu verlagernden Bundesministerien in Berlin zu. | |
29. Juni 1995 | Das Bundeskabinett beschließt eine personalwirtschaftliche Gesamtkonzeption zur Verlagerung von Parlament und Regierungsfunktionen nach Berlin und zu den Verlagerungen zum Ausgleich nach Bonn sowie ein Konzept für die Wohnraumversorgung. | |
11. Oktober 1995 | Das Bundeskabinett beschließt das von Bundesminister Klaus Töpfer vorgelegte Konzept für die „Bundesstadt Bonn“ und die Nutzung der bisherigen Bundesbauten nach dem Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin. | |
19. Dezember 1995 | Der Umzugsbeauftragte des Bundestages legt die statistische Auswertung einer Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung, der Fraktionen und der Abgeordneten zu ihrer persönlichen Umzugsbereitschaft vor.
Von den 207 Beschäftigten, die sich für den Umzug nach Berlin entscheiden, gehören:
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12. März 1996 | Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in einem Antrag die Einsetzung eines „Sonderausschusses Berlin-Umzug“, der die Umsetzung aller im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin beschlossenen Gesetze und Maßnahmen kontrollieren soll. | |
12./14. Mai 1996 | Verschiedene Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, vor allem der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble, sein Stellvertreter Rupert Scholz sowie die Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, plädieren für eine Beschleunigung des Berlin-Umzuges im Sommer/Herbst 1999. | |
21. Mai 1996 | Die FDP-Fraktion plädiert für eine Beschleunigung des Umzuges nach Berlin. | |
22. Mai 1996 | Im Rahmen einer kontrovers geführten Debatte erteilt der Haushaltsausschuss des Bundestages allen Diskussionen über eine Revision des Umzugsbeschlusses mehrheitlich eine Absage. | |
24. September 1996 | Die Abgeordneten Jella Teuchner (SPD), Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie weitere 48 Parlamentarier aus den Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen den Antrag, dass der Bundestag den am 20. Juni 1991 beschlossenen Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin „um mindestens fünf Jahre“ verschiebt. | |
25. September 1996 | Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen den Antrag auf Verschiebung des Berlin-Umzugs von Mitgliedern ihrer Fraktion ab. | |
27. September 1996 | Auf Antrag von 13 Bundesländern fasst der Bundesrat den Beschluss, seinen Sitz in Berlin zu nehmen. Gegen den Antrag stimmen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. | |
14. November 1996 | Der Bundestag lehnt den Antrag von 50 Abgeordneten aus den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, den Bonn-Berlin-Umzug um mindestens fünf Jahre zu verschieben. Er folgt damit der einstimmig gefassten Beschlussempfehlung des Ältestenrates, in der darauf hingewiesen wird, dass eine Verschiebung den Umzug teurer ausfallen lasse. | |
28 November 1996 | Der Ältestenrat befasst sich mit dem Problem, dass bei Fertigstellung des Reichstagsgebäudes im Frühjahr 1999 die übrigen Gebäude (Dorotheenblöcke, später Jakob-Kaiser-Haus genannt, und Alsenblock, später Paul-Löbe-Haus genannt) dann noch nicht zur Verfügung stehen. Angekündigter Fertigstellungstermin ist der 31. Dezember 1999. | |
12. Dezember 1996 | Der Vorsitzende der Baukommission, Dietmar Kansy (CDU), teilt „computergestützte Berechnungen“ zur Fertigstellung verschiedener Bundestagsbauten mit:
Die Bundesregierung beantwortet die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Hauptstadtumzug. Bezüglich des Zeitplans des Umzugs wird jedoch nur auf bisher veröffentlichte Berichte und den allgemeinen Terminrahmen „zwischen 1998 und 2000“ verwiesen. |
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30. Januar 1997 | Plenardebatte zum Berlin-Umzug aus Anlass verschiedener Vorlagen. | |
Februar 1997 | Baubeginn für die Dorotheenblöcke (später Jakob-Kaiser-Haus). | |
April 1997 | Bundesminister Klaus Töpfer bietet dem Bundestag als Übergangslösung ab Mai 1999 bis zur Fertigstellung der Parlamentsneubauten folgende drei Objekte in der Nähe des Reichtagsgebäudes an:
Kosten für die Renovierung der Gebäude: rund 43 Millionen Mark (für einfachen Standard) bis 58 Millionen Mark (für mittleren Standard); Zeitbedarf für die Renovierung: rund 24 Monate. Unklar bleibt, wer die Renovierungskosten trägt. |
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28. April 1997 | Baubeginn für den Alsenblock (später Paul-Löbe-Haus). | |
14. Oktober 1997 | Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth legt den vom Haushaltsausschuss erbetenen Bericht zur Vorbereitung des Umzuges des Deutschen Bundestages vor. Danach übersiedeln die Abgeordneten und das Gros der Beschäftigten in der Sommerpause 1999 nach Berlin, die letzten Mitarbeiter der Verwaltung sollen ab Juni 2001 folgen. | |
29. Oktober 1997 | Der Haushaltsausschuss nimmt den Bericht der Bundestagspräsidentin einmütig zustimmend zur Kenntnis. | |
30. Oktober 1997 | Auch der Ältestenrat stimmt der Terminplanung zu. Entgegen früheren Plänen verständigt sich das Gremium aber darauf, den Beschluss dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Der Ältestenrat beschließt außerdem, dass das Parlament mit Beginn der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause 1999 seine laufende parlamentarische Arbeit in Berlin aufnimmt. Bereits im April 1999 soll das Parlament das fertiggestellte Reichstagsgebäude in einem öffentlichen Akt übernehmen. Zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme des Bundestages in Berlin sollen den Abgeordneten, den Fraktionen und Ausschüssen insgesamt 1800 Büros zur Verfügung stehen. |
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25. November 1997 | Die Beschlussempfehlung des Ältestenrates vom 30. Oktober 1997 (Drs. 13/9046) wird mit der Mehrheit der Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. | |
11. Dezember 1997 | Der Ältestenrat beschließt in seiner 70. Sitzung, die im Bau befindlichen Bürokomplexe im Berliner Parlamentsviertel wie folgt zu benennen: | |
Dorotheenblöcke: | Jakob-Kaiser-Haus | |
Alsenblock: | Paul-Löbe-Haus | |
Luisenblock: | Marie-Elisabeth-Lüders-Haus | |
15. April 1998 | Das Projektteam Flughafen München GmbH nimmt seine Arbeit auf, nachdem es in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt worden war, den Umzug des Bundestages zu planen und zu steuern und die verwaltungsinterne Projektgruppe „Steuerung Umzug Berlin“ (StUB) zu unterstützen. | |
15. Mai 1998 | Baubeginn für das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. | |
24. Juni 1998 | Der Ältestenrat nimmt den vorgesehenen Zeitraum – 5. bis 31. Juli 1999 – für den Umzug zur Kenntnis. | |
18. November 1998 | Der neue Umzugsbeauftragte der Bundesregierung, Bundesminister Franz Müntefering, versichert, der Umzug des Bundestages und der Bundesregierung werde trotz „punktueller Probleme“ nicht wesentlich verzögert und insgesamt nicht teurer. | |
24. November 1998 | Die Bundesregierung hält ihre erste Kabinettsitzung in Berlin im Staatsratsgebäude der DDR ab. | |
20. Januar 1999 | Die Raumkommission des Ältestenrates beschließt über die Verteilung der Zielliegenschaften in Berlin. | |
28. Januar 1999 | Auf Beschluss des Ältestenrates wird der Bundestag das umgebaute Reichstagsgebäude am 19. April 1999 mit einer Plenardebatte über die Lage der Nation eröffnen. | |
18. März 1999 | Der Ältestenrat beschließt für den Reichstag die Bezeichnung „Plenarbereich Reichstagsgebäude“. | |
19. April 1999 | Schlüsselübergabe und Eröffnung des renovierten und umgebauten Reichstagsgebäudes. Der Bundestag nimmt im umgebauten Reichstagsgebäude seine Arbeit in Berlin auf. |
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21. bis 25. April 1999 | Unter dem Motto „Einblicke und Ausblicke“ wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Besichtigung des umgebauten Reichstagsgebäudes gegeben. | |
14. bis 16. Mai 1999 | Die Gruppe „Motorsport“ der Sportgemeinschaft Deutscher Bundestag e.V. fährt in einem Motorradumzug von Bonn nach Berlin. | |
1./2. Juli 1999 | Mit einem Bürgerfest und einem „Tag der offenen Tür“ lässt der Deutsche Bundestag seine letzte Sitzungswoche in Bonn ausklingen. Unter dem Motto „50 Jahre Demokratie – Dank an Bonn“ bedankt sich der Deutsche Bundestag zusammen mit dem Bundesrat bei der Stadt Bonn und seinen Bürgern mit einer Einladung zu dieser Veranstaltung. | |
5. bis 31. Juli 1999 | 24 Züge mit Umzugsgut des Bundestages rollen von Bonn nach Berlin. Das entspricht 50 000 Kubikmeter Umzugsgut, darunter ca. 36 000 Bücher sowie 11 000 Meter Akten. Die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter ziehen zunächst in Übergangsquartiere in 16 verschiedenen Gebäuden ein. |
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21. Juli 1999 | Eröffnung der Betriebskindergartentagesstätte des Bundestages in Berlin. | |
25. bis 29. August 1999 | Über 250 000 Besucherinnen und Besucher nutzen die Tage der „Einblicke und Ausblicke“ zu einer Besichtigung des umgebauten Reichstagsgebäudes. | |
1. September 1999 | Offizieller Arbeitsbeginn von Parlament und Regierung in Berlin. | |
9. September 1999 | Die Bundestagsverwaltung legt dem Ältestenrat den Umzugsbericht vor. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erklärt, dass die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages mit Beginn der Sitzungswochen in Berlin gewährleistetet ist. |
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3. November 1999 | Richtfest im Paul-Löbe-Haus. | |
11. November 1999 | Der Haushaltsausschuss beschließt, dass der Bundestagsumzug innerhalb Berlins mit eigenen Verwaltungskräften – ohne externes Planungsunternehmen – geplant und gesteuert werden soll. Für den IT-Bereich wird die Aufgabe der Projektgruppe „IT-Umzug“ und für den Transportbereich der Projektgruppe „Steuerung Umzug Berlin“ (StUB) übertragen. | |
23. November 1999 | Richtfest im Jakob-Kaiser-Haus. | |
1. Januar 2000 | Die Neuregelung des Bundestages tritt in Kraft, nach der die Reisen der Besuchergruppen der Abgeordneten nur noch nach Berlin führen, nicht mehr nach Bonn. | |
November 2000 | 900 Beschäftigte der Bundestagsverwaltung ziehen von Bonn nach Berlin um. | |
30. November 2000 | Ein Wasserrohrbruch überflutet drei Untergeschosse des Jakob-Kaiser-Hauses, wobei auch wichtige Haustechnikanlagen unter Wasser gesetzt werden. Der vorgesehene Einzugstermin 1. Juli 2000 ist dadurch in Frage gestellt. Es wird eine Verschiebung des Einzugs um voraussichtlich mehrere Wochen prognostiziert. | |
April 2001 | Die neue Spreebrücke am Reichstag, die Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus verbinden soll, wird montiert. | |
16. Mai 2001 | Die Mitglieder des Haushaltsausschusses halten weiter am bisherigen Zeitplan des Einzuges in die Bundestagsneubauten Jakob-Kaiser-Haus und Paul-Löbe-Haus fest, der ab 1. Juli 2001 beginnen soll. Verzögerungen würden im Interesse des Steuerzahlers nicht hingenommen werden können. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse beziffert nach ersten Schätzungen die Mehrkosten für den vermutlich verzögerten Einzug auf rund 6,4 Millionen Mark. |
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17. Juni 2001 | Bei schweren Regenfällen werden mehrere hundert Quadratmeter im Tiefgeschoss des Paul-Löbe-Hauses überflutet. Das Wasser steht teilweise bis zu 15 cm hoch. Der Wasserschaden ist verglichen mit dem im Jakob-Kaiser-Haus vom November 2000 allerdings wesentlich geringer. Der Einzug ins Paul-Löbe-Haus ab 23. Juli 2001 ist nach Aussagen des Sprechers der Bundesbaugesellschaft, André Lundt, nicht gefährdet. |
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18. Juni 2001 | Der Einzug ins Jakob-Kaiser-Haus verzögert sich voraussichtlich bis zum Oktober 2001, da das Brandschutzsystem nicht rechtzeitig installiert wurde. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse legt dem Haushaltsausschuss einen Bericht vor, dem zufolge sich die Mehrkosten für den verschobenen Umzug ins Jakob-Kaiser-Haus auf 10,1 Millionen DM belaufen. Diese Mehrkosten entstehen überwiegend durch die Verlängerung der Mietverträge für angemietete Büros. |
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5. Juli 2001 | Der Vorsitzende der Bundestagsbaukommission, Dietmar Kansy, legt den Beginn des Einzugs ins Jakob-Kaiser-Haus auf den 22. Oktober 2001 fest. | |
23. Juli 2001 | Der planmäßige Umzug ins Paul-Löbe-Haus beginnt (und wird bis zum 10. August 2001 dauern). Umgezogen werden 6 500 Kubikmeter Mobiliar, Bücher und Akten, verpackt in 20 000 Kartons. |
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19. September 2001 | Der wiederholt verschobene Einzug ins Jakob-Kaiser-Haus verzögert sich erneut. Die Bundesbaugesellschaft Berlin nennt als Grund „verschobene Fertigstellungstermine“ und schlägt einen Umzug in drei Etappen zwischen dem 22. Oktober und dem 7. Dezember 2001 vor (22. Oktober bis 2. November, 19. bis 23. November, 3. bis 7. Dezember). | |
15. Oktober 2001 | Schlüsselübergabe für das Paul-Löbe-Haus an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Bei der Einweihung ist Werner Löbe, der 90-jährige Sohn des Namenspatrons Paul Löbe, anwesend. |
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22. Oktober 2001 | Der Einzug ins Jakob-Kaiser-Haus beginnt und soll zum 9. Februar 2002 abgeschlossen sein. Es wird jeweils in den sitzungsfreien Wochen eingezogen. | |
10. Dezember 2001 | Öffnung des Personentunnels zwischen Plenarbereich Reichstagsgebäude und Jakob-Kaiser-Haus. | |
13. Dezember 2001 | Der Vorsitzende der Baukommission des Bundestages, Dietmar Kansy, teilt mit, dass nur wenige Monate nach Eröffnung des Paul-Löbe-Hauses von den Bundestagsabgeordneten, die dort eingezogen sind, bereits 1 500 Mängel gemeldet wurden. Gleichzeitig teilt Dietmar Kansy mit, dass das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus wegen erheblicher Mängel am Rohbau nicht vor Herbst 2003 fertig gestellt sein wird. Auch die neue Spreebrücke am Reichstag, die Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus verbinden soll, muss auf ihre Stabilität geprüft werden, da Mängel vermutet werden. An die Fertigstellung ist nicht vor Herbst 2002 (anstatt Herbst 2001) zu denken. |
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10. Januar 2002 | Das unterirdische Erschließungssystem, das das Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Jakob-Kaiser-Haus (und später auch Marie-Elisabeth-Lüders-Haus) unterirdisch miteinander verbindet, wird für den PKW-Verkehr zu den Tiefgaragen sowie für sämtliche Warenan- und -ablieferungen und die Ver- und Entsorgung der Liegenschaften in Betrieb genommen. | |
23. Januar 2002 | Schlüsselübergabe für das Jakob-Kaiser-Haus an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse. Bei der Einweihung sind Angehörige der Familie Kaiser anwesend. | |
19. Februar 2002 | Richtfest für das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. | |
10. Dezember 2003 | Schlüsselübergabe für das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Bei der Einweihung sind Angehörige der Familie Lüders anwesend. Das Haus wird nach fünfjähriger Bauzeit für eine Summe von 221 Millionen Euro fertiggestellt und bezogen. | |
15. März 2004 | Der Umzug der in Bonn auf acht Liegenschaften verteilten Bundestagsbibliothek nach Berlin beginnt. Dazu werden die Bücher verpackt, auf LKWs geladen und über Nacht nach Berlin transportiert sowie am nächsten Morgen aufgestellt. Unter den ersten Büchern, die eingepackt werden, befinden sich eine Ausgabe des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVGG) vom 12. März 1951 und eine Publikation über „Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstags und der Landtage und die Sozial-Demokratie“ aus dem Jahre 1873. Die Umzugsdauer wird auf drei Monate festgelegt. Eine detaillierte Ablaufplanung wird erstellt; damit kann zu jedem Zeitpunkt die Information abgerufen werden, in welchen Containern sich welche Signaturgruppe befindet. | |
7. Mai 2004 | Am Abend wird der Bibliotheksumzug von Bonn nach Berlin vollendet. Damit endete für die Bundestagsbibliothek der seit fünf Jahren andauernde Spagat zwischen Bonn und Berlin. – Während der fünf Jahre wurden ca. 20 000 Postkisten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bibliothek ein- und ausgepackt, um die Benutzer in Berlin mit den bestellten Büchern und Medieneinheiten zu versorgen. | |
10. Mai 2004 | Um 10.00 Uhr wird der Benutzungsbetrieb in der Bibliotheksrotunde im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus aufgenommen. Damit findet der Umzug von Bonn nach Berlin seinen Abschluss. |
Angaben für den Zeitraum bis 1994 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 7.8.