Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Wehrbeauftragter > Aktuell
Vertreter der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht der Bundeswehr für Arbeitssicherheit, Wehrbeauftragter Hellmut Königshaus (4. v. l.) und die zuständige Referatsleiterin Andrea Zender, l. © Bw/Sebastian Wilke
„Schwanger in der Bundeswehr" so heißt die Kampagne, mit der die Öffentlich-rechtliche Aufsicht der Bundeswehr für Arbeitssicherheit und Technischen Umweltschutz bei der Bundeswehr und den Gaststreitkräften (ÖrABw) Soldatinnen und Soldaten und Vorgesetzte künftig über das Thema Schwangerschaft informiert. Am 25. Oktober 2011 stellten Vertreter der ÖrABw die Kampagne in Berlin dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vor. Anlass für die Kampagne war eine Passage im Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2010.
Daraufhin habe sich die ÖrABw intensiver mit dem Thema Schwangerschaft in der Bundeswehr beschäftigt und „Wissensdefizite festgestellt" – sowohl bei betroffenen Frauen, als auch bei Vorgesetzten, erläuterte der zuständige Referatsleiter bei der Vorstellung der Kampagne beim Wehrbeauftragten. Mit Faltblättern, Informationsplakaten an den schwarzen Brettern in allen Dienststellen und monatlichen Informationsmails an alle Dienststellen sollen Soldatinnen und Soldaten künftig über das Thema Schwangerschaft in der Bundeswehr informiert werden.
Im Mittelpunkt steht die Information über gesetzliche Grundlagen, einzuhaltenden Meldewege, Schutzfristen, erlaubte Arbeitsbedingungen und Ansprechpartner. Der Wehrbeauftragte lobte die Kampagne und dankte den Mitarbeitern der ÖrABw für ihre Initiative. Die Kampagne sei „der richtige Weg", er sei sehr zufrieden, sagte Königshaus und unterstrich: „Schwangere dürfen im Dienstbetrieb nicht als Störfaktor gesehen werden."
für Soldatinnen: OerABwMuenchen@bundeswehr.org
für Vorgesetzte: OerABwWiesbaden@bundeswehr.org