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Lammert und der tunesische Präsident der Verfassungsgebenden Versammlung der Republik Tunesien, Dr. Mustapha Ben Jafaar. © DBT/Melde
Als Erinnerung an seinen Berlin-Aufenthalt hat Dr. Mustaphar Ben Jaâfar, der Präsident der Verfassungsgebenden Versammlung Tunesiens, am Mittwoch, 8. Februar 2012, von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert eine wertvolle Faksimile-Ausgabe des deutschen Grundgesetzes geschenkt bekommen. Sie enthält die Unterschriften des Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, und aller Mitglieder sowie die ersten 20 Artikel der Grund- und Menschenrechte. Der Gast aus Tunis informierte Lammert wie auch die SPD-Bundestagsfraktion über den Verlauf des Beratungsprozesses zum künftigen Staatsaufbau Tunesiens. Seit Lammerts Visite in Tunis im Dezember 2011 sind bereits verschiedene Gesetze verabschiedet worden.
Tunesien erlebt derzeit intensive Debatten unter anderem darüber, ob es sich eine präsidiale oder eher parlamentarische Struktur geben wird und ob die Scharia, das islamische Recht, in die Gesetzgebung integriert wird oder nicht. Ein Jahr hat sich die Verfassunggebende Versammlung, die im Oktober 2011 gewählt wurde, für die Lösung dieser Fragen Zeit gegeben. Vorentscheidungen zeichnen sich momentan nicht ab.
Lammert hatte Tunesien als erster hochranginger westlicher Gast nach dessen Wahlen im Oktober besucht – als Signal der Solidarität und Unterstützung auf dem Weg zu einer demokratischen Gesellschaft, die ein Vorbild werden könnte für die gesamte arabische Region.
„Tunesiens Landschaft hat nach der Revolution keineswegs an Schönheit verloren, vielmehr wird das Land deutlich attraktiver werden: politisch, wenn es gelingt, ein demokratisches System aufzubauen“, sagte Lammert dem tunesischen Fernsehen am 6. Dezember. Mustaphar Ben Jaâfar hatte Deutschland damals um wirtschaftliche Unterstützung und Investitionen gebeten.
Der Bundestagspräsident hatte damals deutsche Hilfe zugesagt und unter anderem auf die arabischsprachigen Internetseiten des Bundestages verwiesen, auf denen Gesetzestexte oder auch die Geschäftsordnung des Parlaments zu finden seien. (sad)