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Die Bundesregierung plant nicht, in der Frage der Bereitstellung von Hospizplätzen zu einer bundesweiten Regelung überzugehen. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), am Montag, 5. März 2012, während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich. „Wir haben uns bewusst für eine lokale Regelung entschieden, die von den Ländern gesteuert wird“, sagte Flach. Gerade im Falle von Hospiz- und Palliativstationen sei eine Regelung „vor Ort“ am besten, betonte sie. Gleichzeitig sei es jedoch Aufgabe der Bundesregierung „entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen“. Dies sei mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) 2009 auch geschehen, sagte die Staatssekretärin vor den Abgeordneten.
Anlass der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschuss war die Eingabe des Petenten Mark Castens aus Bremen, in der eine „bundesweite bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen“ gefordert wird. Castens beklagt, dass die „wirtschaftlichen Interessen“ der entsprechenden Träger angesichts der in Paragraf 39a Satz 4 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelten Finanzierung gegen den Ausbau von Hospizeinrichtungen gerichtet seien.
Daher müssten die finanziellen Rahmenbedingungen zu stationären Hospizeinrichtungen neu strukturiert werden und die „derzeitige Verantwortung von gesellschaftlichen Problemen den wirtschaftlichen Trägern genommen werden“, heißt es in der Petition.
Vor dem Petitionsausschuss sprach der Petent von seinen Erfahrungen während der letzten Lebensmonate seiner Mutter. Diese, so Castens, sei 2009 mit 61 Jahren an Lungenkrebs erkrankt. Nachdem die zuständigen Ärzte Ende des Jahres erklärt hätten, nichts mehr für sie tun zu können, habe er einen stationären Hospizplatz beantragt, sagte der Petent.
Bei dem einzigen Hospiz in Bremen habe es jedoch keinen freien Platz gegeben, was dazu geführt habe, dass seine Mutter bis kurz vor ihrem Tode mehrfach von Zuhause ins Krankenhaus und zurückverlegt wurde. „Dieser respektlose Umgang führte dazu, dass meine Mutter nie zur Ruhe kam“, sagte Petent Castens. Bei jeder Veränderung ihres Zustandes, so Castens, habe er neue Anträge bei der Krankenkasse einreichen, Widersprüche einlegen und sich mit dem Sozialgesetzbuch auseinandersetzen müssen, „statt sich die Zeit zu geben, um gemeinsam voneinander Abschied zu nehmen“.
Die Abgeordneten zeigten sich beeindruckt von den Ausführungen Castens'. Es sei wichtig, dass das sensible Thema des Sterbens in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werde, sagte Stefanie Vogelsang (CDU/CSU). Sie verwies zugleich darauf, dass im Bereich der Hospizversorgung gesetzgeberisch in den vergangenen Jahren viel geleistet worden sei. Man könne jedoch die Entwicklungen „nicht von Null auf Hundert regeln“.
Auch Staatssekretärin Flach sprach von einem „deutlichen Sprung nach vorn“ bei der Entwicklung der Hospizplatzangebote. „Wir wissen, dass es noch nicht genug sind, aber wir sind auf einem guten Weg“, sagte sie.
Aus Sicht von Castens ist die derzeitige Finanzierung von stationären Hospizen – 90 Prozent durch die Krankenkassen, zehn Prozent durch Spenden und ehrenamtliches Engagement - ein Grund dafür, dass insbesondere in Gegenden mit einer geringen Bevölkerungsdichte ein wirtschaftliches Betreiben von Hospizen kaum möglich sei.
Auf die Anmerkung des FDP-Abgeordneten Jens Ackermann, dass die Hospizbewegung selbst keine Vollfinanzierung gewollt habe, sagte Castens, dies sei ihm bewusst. Er stehe in Verbindung mit den Hospizverbänden, die eine 100-Prozent-Finanzierung ablehnten, weil dies zulasten des Hospizgedankens gehe. Aus seiner Sicht muss es hier jedoch zu einem Umdenken kommen: „Wir brauchen neue Konzepte und nicht mehr die Strukturen von 1950“, forderte der Petent Castens. (hau)